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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bericht über Scientology und Sekten in der Schweiz

Keine präventive Beobachtung - Aktivitäten unverändert

Sekten und die Organisation Scientology sind in der Schweiz nach wie vor aktiv und umstritten. Für eine Beobachtung durch die Staatsschutzorgane gibt es aber derzeit keinen Grund. Eine Gefährdung der inneren Sicherheit besteht nicht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Polizei (BAP) im zweiten Situationsbericht "Scientology und Sekten in der Schweiz" zuhanden des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD).

Struktur und Aktivitäten von Sekten und Scientology haben sich seit der Veröffentlichung des ersten Berichtes zuhanden der Staatsschutzkommission im Juli 1998 kaum verändert. Es konnten keine Tätigkeiten festgestellt werden, die eine präventive Beobachtung rechtfertigen würden. Im Falle von Scientology waren weder nachrichtendienstliche Aktivitäten noch gezielte Versuche, Behörden oder Unternehmen zu unterwandern, nachzuweisen.

Die Lage soll aber je nach Entwicklung oder Vorliegen neuer Erkenntnisse neu beurteilt werden, heisst es in dem Bericht weiter. Informationen und die Situation in anderen europäischen Ländern sollen weiterhin berücksichtigt werden. Das Bundesamt für Polizei wird deshalb auch künftig mit den entsprechenden ausländischen Sicherheitsbehörden im Kontakt bleiben.

Eine internationale Expertengruppe unter der Leitung der Bundespolizei hat im letzten Jahr im Hinblick auf den Jahrtausendwechsel die Situation im Bereich Sekten und Scientology in verschiedenen europäischen Ländern ausgeleuchtet. Die entsprechende Analyse ergab für die innere Sicherheit der Schweiz kein Risiko. Das Ausbleiben von negativen Vorfällen hat diese Beurteilung bestätigt.

Das EJPD hatte im Juli 1998 erstmals einen umfassenden Bericht zum Thema Sekten und Scientology zuhanden der Konsultativen Staatsschutzkommission erstellt. Die Bundespolizei wurde damals beauftragt, weiterhin Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen zu sammeln und zu gegebener Zeit eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen. Der nun vorliegenden Situationsbericht bestätigt die Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts 98.

Bern, 15. Dezember 2000

Weitere Auskünfte:

Urs von Daeniken, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 45 71

NB. Der Bericht kann im Internet unter www.bupo.admin.ch abgerufen werden (d und f).