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Revidiertes Protokoll II zum Übereinkommen von 1980 über gewisse konventionelle Waffen; Teilnahme der Schweiz an der zweiten Jahreskonferenz vom 11.-13. Dezember 2000 in Genf

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN                     Bern, 12. Dezember 2000

Pressemitteilung

Revidiertes Protokoll II zum Übereinkommen von 1980 über gewisse
konventionelle Waffen; Teilnahme der Schweiz an der zweiten Jahreskonferenz
vom 11.-13. Dezember 2000 in Genf

Vom 11. bis 13. Dezember 2000 findet in Genf die zweite Jahreskonferenz des
1996 revidierten Protokolls II über das Verbot oder die Beschränkung des
Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen statt. 58
Vertragsstaaten, Beobachterstaaten, das IKRK, Vertreter von Regierungs- und
Nichtregierungsorganisationen sowie Experten werden über die Umsetzung des
revidierten Protokolls II diskutieren.

Dem revidierten Protokoll II liegt das Übereinkommen über das Verbot oder
die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen zugrunde,
welches 1980 aus der Einsicht abgeschlossen wurde, dass das Recht, dem
Gegner zu schaden, nicht unbegrenzt ist. Als Rahmenvertrag enthält das
Übereinkommen die allgemeinen Bestimmungen für das revidierte Protokoll II
und drei weitere spezifische Waffenprotokolle. In seinem Rahmen können
weitere Verbote oder Beschränkungen von konventionellen Waffen ausgearbeitet
werden.

Das revidierte Protokoll II enthält kein allgemeines Verbot von
Anti-Personenminen wie das Übereinkommen von 1997 über das Verbot des
Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von
Anti-Personenminen und über deren Vernichtung (APM-Verbotskonvention;
Ottawa-Prozess). Es stellt jedoch eine wichtige Ergänzung zur
APM-Verbotskonvention dar, weil viele Staaten, die nicht Vertragspartei der
letzteren sind, durch die Zugehörigkeit zum revidierten Protokoll II
immerhin bedeutenden Einschränkungen beim Einsatz von Antipersonenminen
unterworfen sind. Ferner ist sein Wirkungskreis grösser. Es umfasst neben
den Anti-Personenminen auch Panzerminen und andere Vorrichtungen. Dank
dieser weiten Ausrichtung bietet das revidierte Protokoll II eine gute
Grundlage für einen globalen Dialog in diesem Bereich.

In Übereinstimmung mit ihrer humanitären Tradition wird die Schweiz an der
Jahreskonferenz die Bedeutung des revidierten Protokolls II unterstreichen
und sich für eine umfassende und nachprüfbare Umsetzung der angenommenen
Bestimmungen einsetzen.

Für Fragen steht Ihnen der schweizerische Delegationsleiter, Herr
Botschafter Ch. Faessler, Ständiger Vertreter der Schweiz bei der
Abrüstungskonferenz in Genf, gerne zur Verfügung (Tel. 022/ 749 24 30).