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Bundesrätin Metzler unterzeichnet Uno-Übereinkommen gegen organisierte Kriminalität

Am Dienstag hat Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold in Palermo für die Schweiz das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die transnationale organisierte Kriminalität unterzeichnet.

Das Abkommen ist die Frucht von Bestrebungen der Uno, der organisierten Kriminalität, die nationale Grenzen überschreitet, Herr zu werden. Das Abkommen bezweckt, diese Art der Kriminaltiät, die sich in jüngerer Zeit bedrohlich ausgeweitet hat, auf globaler Ebene wirksamer zu bekämpfen. Es legt einen Mindeststandard fest, indem es namentlich zur internationalen Zusammenarbeit und zur konsequenten Bestrafung des organisierten Verbrechens verpflichtet.

Da die Bekämpfung des organisierten Verbrechens ein sehr wichtiges Anligen des Bundesrates ist, begrüsst die Schweiz das Uno-Abkommen. Ein Mitglied der schweizerischen Delegation wird am Mittwoch vor der Plenarversammlung die Anstrengungen hervorheben, welche die Schweiz auf diesem Gebiet in den letzten Jahren unternommen hat. Dabei sollen namentlich die Massnahmen gegen die Geldwäscherei, wo die schweizerischen Strafnormen den Anforderungen des Übereinkommens voll genügen, unterstrichen werden. Im weiteren wird der Sprecher der Schweiz betonen, wie wichtig die internationale Kooperation gerade in diesem Bereich ist, da sich organisierte Kriminalität nur mit gemeinsamen Anstrengungen aller betroffenen Staaten erfolgreich bekämpfen lässt.

Am Rande der Konferenz traf Bundesrätin Metzler mehrere Amtskolleginnen und –kollegen zu bilateralen Gesprächen. So kam sie erstmals mit der neuen französischen Justizministerin zusammen, mit der sie vor allem Fragen der gegenseitigen Rechtshilfe diskutierte.

 

Palermo-Bern, 12. Dezember 2000