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Strengere Abgasvorschriften für Personenwagen ab 1.1.2001

MEDIENMITTEILUNG

Strengere Abgasvorschriften für Personenwagen ab 1.1.2001

Auf den 1. Januar 2001 gelten in der Schweiz für Personenwagen verschärfte
Abgasvor-schriften. Diese neuen Vorschriften bewirken eine weitere Absenkung
der ausgestosse-nen Schadstoffkomponenten zwischen 20 und 65 Prozent.
Ausserdem verlangen sie ein On-Board-Diagnosesystem (OBD), welches dem
Lenker Fehlfunktionen der emissions-mindernden Ausrüstung anzeigt.

Die in der Schweiz für Motorwagen geltenden Abgasvorschriften stimmen seit
1995 mit denje-nigen der EU überein; allfällige Verschärfungen werden
zeitgleich nachvollzogen. Die Stufe "Eu-ro 3" wird deshalb in der Schweiz
verbindlich für Personenwagen bis 2500 kg Gesamtgewicht und für Lieferwagen
mit einem Leergewicht bis 1280 kg, die ab 1. Januar 2001 eingeführt wer-den.
Für Personenwagen und Lieferwagen mit höherem Gesamt- bzw. Leergewicht gilt
diese Verschärfung ab 1. Januar 2002. Massgebend für die Anwendung der neuen
Vorschriften ist wie bisher das Datum der Einfuhr in die Schweiz oder der
erstmaligen Zulassung im Ausland.

Die strengeren Grenzwerte und der geänderte Prüfzyklus, welcher die
tatsächlichen Emissio-nen nach einem Kaltstart besser berücksichtigt,
bewirken eine Absenkung der emittierten Schadstoffkomponenten zwischen 20
und 65 Prozent. Fahrzeuge mit Benzinmotoren müssen mit einem OBD ausgerüstet
sein.

Bei direktimportierten US-Fahrzeugen soll weiterhin die im Motorraum
angebrachte Vignette anerkannt werden, welche Auskunft über die
eingehaltenen Abgasstandards gibt. Als mit den verschärften europäischen
Vorschriften gleichwertig gelten jedoch nur noch die kalifornischen
Abgasvorschriften und die Anforderungen des U.S. EPA National Low Emission
Vehicle Pro-gramms (NLEV) für Low-, Ultra Low- oder Super Ultra Low Emission
Vehicles (LEV, ULEV oder SULEV) ab Modelljahr 1996. Die Weisungen über die
Befreiung von der Typengenehmigung werden deshalb entsprechend angepasst.

Bern, 12. Dezember 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Kurt Meyer, Fahrzeugtechnik, Bundesamt für Strassen, 031/323'42
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