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Schutz ausländischer Botschaften in Genf: Bundesrat will Abgeltung an den Kanton erhöhen

 

Der Bundesrat hat am Montag den Vertrag mit dem Kanton Genf, der die finanzielle Abgeltung des Kantons für den Einsatz der Botschaftsschützer regelt, erneuert. Das alte Abkommen, das Ende 2000 ausläuft, rechnete mit einer finanziellen Abgeltung für 30 Botschaftsschützer. Der neue Vertrag sieht eine Aufstockung auf 45 Personen vor. Diese Erhöhung hat Ausrüstungskosten von 690'000 Franken zur Folge. Zusätzlich erhöht sich die jährliche Entschädigung um 1,25 auf 3,75 Mio. Franken.

Die Vereinbarung muss noch vom Regierungsrat des Kantons Genf unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung seitens des Bundes erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des entsprechenden Nachtragskredites durch die eidgenössischen Räte.

Für 2002 hat der Kanton Genf bereits eine Erhöhung der Entschädigung für zusätzliche 15 Einheiten beantragt. Auch die Stadt Bern hat den Bund ersucht, für den Botschaftsschutz weitere Stellen mit zu finanzieren. Über diese Bedürfnisse wird indessen im Rahmen der Sofortmassnahmen für das Projekt "Ueberprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz" (USIS) zu entscheiden sein.

Bern, 11. Dezember 2000

 

Für weitere Auskünfte:

Rolf Schatzmann, Chef Sicherheitsdienst der Bundesverwaltung, Tel. 031/322 46 11