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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Der Bundesrat legt seine Ziele für 2001 vor

Klare politische Schwerpunkte entlang der drei Leitideen der
Legislaturplanung

Unser Land zeichnet sich im internationalen Vergleich durch hohe politische Stabilität und eine beachtliche Reformfähigkeit aus. Die Schweizer Wirtschaft befindet sich auf Wachstumskurs, die Arbeitslosenquote sinkt auf Tiefstwerte und bei den Bundesfinanzen ist die Trendwende Tatsache geworden. Der Bundesrat will diesen Schwung nutzen und mit seinen Zielen im Jahr 2001 weitere Schritte für eine offene, kooperative, attraktive und lebenswerte Schweiz unternehmen. Er setzt dafür im kommenden Jahr klare politische Schwerpunkte.

Die sieben bilateralen Verträge sollen im Jahr 2001 in Kraft treten und weiterer Verhandlungsspielraum mit der EU soll zur Lösung offener Fragen genutzt werden. Ein neues Leitbild und die Teilrevision der Militärgesetzgebung, welche zusammen die Grundlagen für die Armee XXI bilden, werden vorgelegt.

Ein neuer Hochschulartikel, der eine umfassende Hochschulpolitik ermöglichen soll, wird in die Vernehmlassung gegeben. Reformen werden vorbereitet, damit die beiden Unternehmen Swisscom AG und Post im Interesse von Bevölkerung und Volkswirtschaft erfolgreich bleiben können. Im Kartellrecht schlägt der Bundesrat direkte Sanktionsmöglichkeiten vor, mit welchen er künftig schädlichen Wettbewerbsbeschränkungen vorbeugen will. Eine neue Finanzordnung wird den interessierten Kreisen zur Diskussion gestellt. Ein totalrevidiertes Atomgesetz soll den Weiterbetrieb der schweizerischen Kernkraftwerke ermöglichen, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Eine neue Medienordnung soll auch in Zukunft einen leistungsfähigen Service public gewährleisten und gleichzeitig der privaten Initiative mehr Gestaltungsspielraum eröffnen. Die Informationsgesellschaft Schweiz ist mit gezielten Massnahmen, vorab im Bereich des E-Government, voranzutreiben. Ein zweistufiges Regierungsmodell wird vorgeschlagen, mit welchem die staatliche Handlungsfähigkeit auch in Zukunft gesichert ist.

Die langfristige Sicherung der Sozialwerke ist für den Bundesrat eine unverzichtbare Grundlage für den nationalen Zusammenhalt und den Solidaritätsgedanken. Mit den Vorlagen zur 4. IV-Revision und zur 3. AVIG-Revision will er im kommenden Jahr die gezielten Reformen der Sozialversicherungen weiterführen. Durch eine Änderung des Obligationenrechts ist ein Mutterschaftsurlaub zu realisieren. Im Rahmen einer ersten Botschaft zum neuen Finanzausgleich (Verfassungsänderungen und neues Finanzausgleichsgesetz) will er das Fundament für einen neuen Finanzausgleich legen, welcher die staatlichen Aufgaben jener bundesstaatlichen Ebene zuteilt, die sie am besten erfüllen kann und der gleichzeitig den regionalen Ausgleich wirksamer ausgestaltet. Ein neues Ausländergesetz und eine Vorlage zur erleichterten Einbürgerung konkretisieren die migrationspolitische Neuorientierung. Eine Neufassung zur Drittstaatenregelung und ein Modell für eine wirkungsorientierte Ausgestaltung des Fürsorgewesens werden im Asylbereich zur Diskussion gestellt.

Bedeutung der Jahresziele

Der Bundesrat hat am 1. März 2000 den Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 [BBl 2000 2276] verabschiedet und damit seine strategischen Ziele und politischen Schwerpunkte der nächsten vier Jahre festgelegt. Diese sind der übergeordnete Rahmen für die Jahresziele, die jeweils für das betreffende Jahr die Umsetzung konkretisieren. Der Bundesrat führt mit Hilfe dieser vorgegebenen Prioritäten die Arbeiten der Verwaltung und gestaltet so die Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärenter. Grundsätzlich haben die Ziele des Bundesrates keinen rechtlich bindenden Charakter, sondern stellen eine politische Absichtserklärung dar: Sie sollen die Marschrichtung und die Schwerpunkte der bundesrätlichen Politik abstecken, ohne aber zum Korsett zu werden, das unvorhersehbare, jedoch sachlich dringend gebotene Massnahmen verhindern würde. Der Bundesrat behält sich deshalb vor, in begründeten Fällen von den Jahreszielen abzuweichen. Gestützt auf die Jahresziele nimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident jeweils in der Dezember-Session im Namen des Bundesrates eine mündliche Standortbestimmung vor.

Bezugsquelle

Die gedruckte Fassung der Ziele des Bundesrats im Jahr 2001 kann unter Beilage einer adressierten Klebeetikette kostenlos beim Bundesamt für Bauten und Logistik, EDMZ, 3003  Bern, bezogen werden.

Das 28-seitige Dokument kann auch elektronisch bestellt werden (e-mail: gesetze.verkauf @edmz.admin.ch).

Schliesslich sind die Ziele des Bundesrats im Jahr 2001 auf Internet abrufbar: www.admin.ch (Rubrik: Neues in unserem Informationsangebot).

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Informationsdienst

11.12.2000

Für weitere Auskünfte:

André Nietlisbach, Sektion Planungsfragen, Tel. 031 322 38 90