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Bundesrat verabschiedet Verordnungsänderungen im Rahmen der ersten KVG-Teilrevision

Medienmitteilung       11. Dezember 2000

Bundesrat verabschiedet Verordnungsänderungen im Rahmen der ersten
KVG-Teilrevision

Der Bundesrat hat als Folge der ersten KVG-Teilrevision, die am 1. Januar
2001 in Kraft treten wird, Änderungen in drei Verordnungen verabschiedet.
Diese Änderungen betreffen schwerge-wichtig die Sistierung der
Versicherungspflicht bei mehr als 60 Tage dauernden militärischen
Dienstleistungen, die Erweiterung des Anspruchs auf Prämienverbilligung auf
Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, die sich aber für längere Zeit in der
Schweiz aufhalten (wie beispiels-weise Kurz- und Jahresaufenthalter/-innen)
und die Möglichkeit der Befreiung gewisser Leistun-gen der medizinischen
Prävention von der Franchise. Diese Verordnungsänderungen treten zusammen
mit den Gesetzesanpassungen auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Aus dem Paket
der Verordnungsänderungen ausgeschieden wurde die in die Vernehmlassung
geschickte Verord-nungsregelung für die "Bedürfnisklausel" im ambulanten
Bereich. Sie wird gegenwärtig am "Runden Tisch" unter Leitung des EDI von
den wichtigsten Partner/-innen im Gesundheitswesen diskutiert.

Die praktische Umsetzung der Gesetzesänderung bedarf einer Teilrevision der
Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über den
Risikoausgleich in der Krankenversi-cherung (VORA) und der Verordnung über
die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung.

Screening-Mammographie ohne Franchise
Auf Grund der mit der Gesetzesrevision neu geschaffenen Kompetenz kann das
EDI, nach An-hörung der  eidg. Leistungs-Kommission (ELK), ab dem 1. Januar
2001 Leistungen der medizi-nischen Prävention von der Franchise befreien,
sofern diese Leistungen im Rahmen von natio-nal oder kantonal organisierten
Präventionsprogrammen durchgeführt werden. Weiterhin zu La-sten der
Versicherten gehen die 10% Selbstbehalt. Nachdem sich die Kommission positiv
dazu geäussert hat, wird das EDI bereits auf den 1. Januar 2001 im Rahmen
von bereits angelaufe-nen Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs in den
Kantonen Genf, Waadt und Wallis die Screening-Mammographie von der Franchise
befreien.

       EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
       Presse- und Informationsdienst

Auskünfte      Tel. 031 322 91 60
Ralf Kocher, wissenschaftl. Adjunkt
       Hauptabteilung Kranken- und Unfall-
versicherung
Bundesamt für Sozialversicherung

Beilagen: - Verordnungsänderungen
- Bericht zu den Ergebnissen der Vernehmlassung

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