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Positive Zwischenbilanz in der Fachhochschulreform

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 11.12.2000

Positive Zwischenbilanz in der Fachhochschulreform

Vier Jahre nach Inkrafttreten des Fachhochschulgesetzes sind über 60
ehemalige Höhere Fachschulen in sieben Fachhochschulen integriert. Ihr
ursprünglicher Ausbildungsauftrag wurde durch einen um
Technologietransfer und angewandte Forschung erweiterten
Leistungsauftrag ersetzt. Die Umsetzung dieses Auftrags kommt gut
voran. Die Fachhochschulen haben einen er-freulichen Entwicklungsstand
erreicht. Bis zum Abschluss der Aufbauphase in 2003 hat die verlangte
Konzentration der Kräfte bei der Zusam-menlegung von Studiengängen und
bei der Bildung von Ausbildungs und Forschungsschwerpunkten noch
einige Nagelproben zu bestehen. Das sind Ergebnisse des
Zwischenberichts über den Aufbau der Fachhoch-schulen, den die
Eidgenössische Fachhochschulkommission im Herbst dem Bundesrat
abgeliefert hat. Der Bundesrat leitet den Bericht mit einer
zustimmenden Stellungnahme an das Parlament weiter.

In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, dass er im Hinblick
auf die Erneuerung der Genehmigungen für die Fachhochschulen im Jahre
2003 folgende Aspekte besonders beachten will:

 Erreichen der übergeordneten Ziele der Fachhochschulreform;
Schaffung eines komplementären Hochschulbereiches: Das verlangt von
den Fachhochschulen eine hohe Qualität in der Aufgabenerfüllung sowie
einen effizienten und gezielten Einsatz der verfügbaren Ressourcen.
Die Vision der Schaffung von sieben Fachhochschulen hat sich
durchgesetzt und wird weitgehend akzeptiert. Der Bundesrat hält an
ihrer Umsetzung fest. Diejenigen Studiengänge, die heute noch in
kantonaler Kompetenz geregelt sind, sollen spätestens nach der
Revision des Fachhochschulgesetzes in diese sieben Fachhochschulen
integriert werden.
 Erfüllen der Auflagen in den Genehmigungsverfügungen: Der
Bericht der Eidg. Fachhochschulkommission zeigt, dass die Forderung
nach Konzentra-tion von Studiengängen berechtigt ist. Die praktische
Durchführung stösst teilweise noch auf Hindernisse. Es gibt aber keine
Hinweise, die eine grundsätzliche Richtungsänderung oder eine Revision
der Auflagen erfordern.
 Bilden von Ausbildungs und Forschungsschwerpunkten: Damit
sollen sich die Fachhochschulen auf regionaler, nationaler und
internationaler Ebene zugunsten ausbildungswilliger Berufsleute und
zugunsten der Wirtschaft profilieren können. Das setzt eine bestimmte
Grösse voraus. Sie zu erreichen, ist keine leichte Aufgabe; ergriffene
oder geplante Massnahmen ge-hen in die richtige Richtung.
 Konsequenter Kompetenzaufbau in anwendungsorientierter
Forschung und Entwicklung: Dieser Teil des erweiterten
Leistungsauftrags stellt eine zentrale Herausforderung der
Fachhochschulreform dar. Die Vertiefung der Beziehungen der
Fachhochschulen zur Wissenschaft auf der einen, zur Praxis auf der
anderen Seite sind positiv, aber es sind noch grosse Anstrengungen
erforderlich.
 Ausbau der Aufgabenteilung und der Zusammenarbeit auf
nationaler und internationaler Ebene zwischen Fachhochschulen und
universitären Hochschulen: Die von Bund und Kantonen verfolgte
Hochschulpolitik strebt eine rasche Integration der noch jungen
Fachhochschulen in das Hochschulnetzwerk Schweiz an. Dies erfordert
eine Intensivierung der Zusammenarbeit und Arbeitsteilung zwischen
Fachhochschulen und universitären Hochschulen im Kontext der
Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkte. Insbesondere zwischen den ETH
und den Fachhochschulen sind entsprechende Projekte weit gediehen.

Auskünfte:
Robin Tickle, Chef Kommunikationsdienst, EVD, Tel. 031 322 20 25
Thomas Bachofner, Leiter Presse und Kommunikation, BBT, Tel. 031 322 21 24