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Die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz: eine Bilanz nach drei Jahren

PRESSEMITTEILUNG

Die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz: eine Bilanz nach drei Jahren

Ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
gesellschaftliche Solidarität nehmen in der Politik der Schweiz einen immer
höheren Stellenwert ein. Drei Jahre nach der Formulierung einer Strategie
der nachhaltigen Entwicklung durch den Bundesrat kann man feststellen, dass
in den meisten der acht erfassten Bereiche Massnahmen ergriffen worden sind.
Dies gilt insbesondere für die Ausgaben des Bundes, die Ausrichtung der
internationalen Politik sowie die Energiepolitik. In anderen Sektoren
besteht gemäss dem Zwischenbericht des Bundesrates über die Umsetzung der
Strategie "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" noch Handlungsbedarf.

Im April 1997 beschloss der Bundesrat die Strategie "Nachhaltige Entwicklung
in der Schweiz". Drei Jahre später wird in einem Zwischenbericht eine Bilanz
für die acht ursprünglich umschriebenen Aktionsfelder gezogen.

Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung ist in fünf Aktionsfeldern
besonders spürbar:

- Energiepolitik: Dank CO2-Gesetz, Energiegesetz und Aktionsprogramm Energie
2000 wird die Schweiz ihren internationalen Engagements zur Reduktion der
CO2-Emissionen nachkommen können. Dank den freiwilligen Massnahmen und
gesetzlichen Bestimmungen, die eine rationelle Nutzung der Energie sowie die
Entwicklung erneuerbarer Energien begünstigen, wird in diesem Jahr eine
Senkung des Gesamtenergieverbrauchs um 4,7% ermöglicht. Die Einsparung
entspricht dem Energieverbrauch des Kantons Luzern.

- Bundesausgaben: Hier sind zwei Bereiche betroffen: das
Finanzierungskonzept für den Verkehr und die Reform der Agrarpolitik. Mit
der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ( LSVA) und dem
Finanzierungskonzept für den öffentlichen Verkehr (erfolgreiche
Volksabstimmung im November 1998) sind zwei Eckpfeiler des
Finanzierungskonzepts im Verkehrsbereich verankert worden. Auch die
Agrarreform berücksichtigt zunehmend wirtschaftliche, ökologische und
soziale Aspekte. So ist im neuen Agrargesetz ein wirtschaftliches
Anreizsystem vorgesehen, um eine multifunktionale Landwirtschaft zu fördern.

- Konsumverhalten: Um die Produktinformation für Konsumenten und eine
direkte Vergleichbarkeit zu fördern, unterstützt der Bundesrat insbesondere
auf europäischer Ebene die Harmonisierung der für die Produkte geltenden
Vorschriften und Normen. Die Schweiz hat zwei Übereinkommen der Vereinten
Nationen ratifiziert, die eine Verbesserung der sozialen Aspekte der
Arbeitsbedingungen anstreben: das Übereinkommen über das Mindestalter für
die Zulassung zur Beschäftigung und das Übereinkommen über
Kollektivverhandlungen. Im März 2000 wurde ein Übereinkommen, das die
schlimmsten Formen der Kinderarbeit untersagt, vom Parlament verabschiedet.

- Umsetzung und Erfolgskontrolle: Das neu gebildete Bundesamt für
Raumentwicklung ist für allgemeine Themen im Zusammenhang mit Verkehr,
nachhaltiger Entwicklung und Raumplanung zuständig. 1998 wurde ein Rat für
nachhaltige Entwicklung ins Leben gerufen. Seine Aktivitäten werden Anfang
2001 mit dem Aufgabenbereich des Rates für Raumordnung zusammengelegt.

- Internationales Engagement: Es wurden Richtlinien für eine internationale
Politik der nachhaltigen Entwicklung ausgearbeitet. Sie erheben die
Befriedigung der Bedürfnisse der Ärmsten sowie die rationelle Nutzung von
Umwelt und Ressourcen zu vorrangigen Anliegen.

In einigen Bereichen gibt es noch einen Nachholbedarf:

- Wirtschaft: Ein Programm für die Ressourcenverwaltung und das
Umweltmanagement wird gegenwärtig ausgearbeitet. Im Hinblick auf die
Verstärkung einer umweltbewussten Beschaffung im öffentlichen Sektor und die
Förderungsmassnahmen für eine nachhaltige Entwicklung sind noch weitere
Anstrengungen notwendig.

- Sicherheitspolitik: Ein Bericht der Arbeitsgruppe "Sicherheitspolitik und
nachhaltige Entwicklung" wird für Ende 2000 erwartet und sollte dann
umgesetzt werden.

- Steuerreform: Am 24. September wurden die drei Energievorlagen
(Solar-Initiative, Förderabgabe und Energielenkungsabgabe) vom Volk und von
den Kantonen abgelehnt.

Lokale Agenda 21 und Label "Energiestadt"

Im Rahmen der Strategie "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" hat der
Bund  im Auftrag des Parlamentes auch Aktionen in die Wege geleitet. Das
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) fördert die Lokale Agenda
21: Rund dreissig Projekte wurden bisher unterstützt. Im Rahmen des
Programms Energie 2000 hat das Bundesamt für Energie 43 Gemeinden mit dem
Label "Energiestadt" ausgezeichnet. Weitere Projekte, darunter das Programm
"Umwelt und Gesundheit", sind angelaufen.

Derzeit beschränkt sich die Strategie des Bundesrates auf acht
Aktionsfelder.  Es könnte sich als zweckmässig erweisen,  weiterere
Bereiche, wie Raumplanung, Wohnbau oder Kapitalmarkt einzubeziehen. Im
Rahmen des neuen Projektes "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz:
Standortbestimmung und Perspektiven" des Interdepartementalen Ausschusses
Rio (IDA Rio) sollen die erzielten Resultate beurteilt und erforderliche
ergänzende Aktionen ermittelt werden.

Bern, 11. Dezember 2000
UVEK     Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Zu diesem Bericht: Arthur Mohr, Chef der Abteilung Ökonomie und Forschung,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 29

Zur weiteren Tätigkeit: Pierre-Alain Rumley, Direktor des Bundesamtes für
Raumentwicklung, Tel. 031 322 40 51 oder 031 322 55 14

Beilage: Stand der Umsetzung der Strategie "Nachhaltige Entwicklung in der
Schweiz". Zwischenbericht des Bundesrates