Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat genehmigt 7 Massnahmen für Erdbebenvorsorge

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt 7 Massnahmen für Erdbebenvorsorge

Die Erdbebengefahr in der Schweiz ist erheblich und darf wegen dem
steigenden Schadenpotential nicht länger vernachlässigt werden. Die grössten
Defizite bestehen bei Bauten und Anlagen, wo es - im Vergleich zu anderen
Naturgefahren- beträchtliche Lücken in der Vorsorge gibt. Im UVEK wird eine
Koordinationsstelle Erdbebenvorsorge geschaffen und der Bundesrat genehmigt
ein Programm von sieben Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes für
den Zeitraum 2001 bis 2004.

Die Sensibilisierung auf das Risiko Erdbeben ist in der Schweiz gering und
das Risiko wird oft unterschätzt.  Im weltweiten Vergleich wird die
Erdbebengefährdung in der Schweiz als mässig bis mittel eingestuft. Eine
erhöhte Gefährdung besteht im Wallis, in der Region Basel, in der
Zentralschweiz, im Engadin und im St. Galler Rheintal. Mittelstarke Erdbeben
treten in unserem Land etwa ein- bis zweimal in jedem Jahrhundert auf. Sie
können grosse Schäden an Bauten, Anlagen und Umwelt verursachen.

Erdbebenvorsorge kann in erster Linie durch bauliche Vorsorge, d. h.
Objektschutz, erfolgen. 1989 wurde die SIA-Norm 160 "Einwirkungen  auf
Tragwerke" für die Erdbebensicherung von Bauwerken erlassen. Über 90% der
Bauwerke wurden aber vor 1990 erstellt.  Das Erdbebenrisiko ist in der
Schweiz zurzeit nicht versicherbar, weder bei der Gebäudeversicherung noch
bei der Hausratversicherung. Es gibt keine Kompetenznorm der
Bundesverfassung für Massnahmen zur Verminderung von Erdbebenrisiken und
auch kein ausführendes Bundesgesetz. Im Vergleich zu anderen Naturgefahren
gibt es bei der Erdbebenvorsorge einen grossen Nachholbedarf und einen
dringlichen Handlungsbedarf.

Im Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) wird auf den 1. Januar 2001 eine
Koordinationsstelle Erdbebenvorsorge geschaffen, die beratende und
unterstützende Funktionen für die ganze Bundesverwaltung wahrnehmen soll.

Für den Zeitraum 2001 - 2004 lanciert der Bund folgende Massnahmen zur
Erdbebenvorsorge:

- Erdbebensicherung neu zu errichtender Bauwerke: Anwendung des geltenden
Normenwerkes (SIA-Norm 160); die zuständigen Bundesämter werden angewiesen,
bei der Planung und Projektierung von neuen Bauten und Anlagen des Bundes
das jeweils geltende einschlägige Normenwerk zur Erdbebensicherung
einzuhalten. Dasselbe gilt für neue Bauten und Anlagen Dritter, die den
zuständigen Ämtern zur Genehmigung oder Subventionierung unterbreitet
werden;

- Erdbebensicherung bestehender Bauwerke: Überprüfung der Erdbebensicherheit
im Rahmen von Sanierungsprogrammen des Bundes und Sanierungsprojekten
Dritter; bei wesentlichen Mängeln sind, unter Berücksichtigung der
Verhältnismässigkeit der Kosten, Schutzmassnahmen durchzuführen;

- Überprüfung der Erdbebensicherheit bundeseigener Bauwerke:
Inventarisierung der  Erdbebensicherheit bedeutender Bauwerke des Bundes
(Bauwerksklassen II und III) in Zonen mit erhöhter Erdbebengefahr (Zonen 2
und 3); zur Bauwerksklasse II und III gehören öffentlichen Gebäude mit
grosser Versammlung von Personen und Bauwerke mit lebenswichtiger
Infrastrukturfunktion, die in den Erdbebengefährdete Zonen (BS, SG, GR VS
und Alpengebiete) bestehen;

- Berichterstattung über die Erdbebensicherheit der bedeutenden Kulturgüter;

- Berichterstattung über die Verbesserung der Rechtsgrundlagen im Bereich
Erdbebenvorsorge;

- Darlegung der Möglichkeiten einer Finanzierung des Bundes von Grossschäden
aus Erdbeben;

- Erarbeitung eines Einsatzkonzeptes im Rahmen des Bevölkerungsschutzes
zuhanden den Kantone und Gemeinden für den Fall eines Erdbebens.

Das UVEK wird beauftragt, auf Ende 2004 in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Departementen einen Bericht über die getroffenen Massnahmen zu
erstatten und das weitere Vorgehen für den Zeitraum 2005-2008 darzulegen.

Bern, 11. Dezember 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Dr. Christian Furrer, Direktor BWG, Tel. 032/328 87 83

Dr. Olivier Lateltin, Koordinationsstelle Erdbeben BWG, Tel. 032/328 87 59