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Tiermehl: Entsorgung durch Verbrennung gesichert

PRESSEMITTEILUNG

Tiermehl: Entsorgung durch Verbrennung gesichert

Das angekündigte Tiermehlverbot in der Schweiz und die BSE-Krise
im umliegenden Ausland erfordern eine rasche Lösung bei der
Entsorgung der inländischen Tiermehle. Die Centravo AG, die den
Hauptanteil an Tiermehl herstellt, und die cemsuisse, der Verband
der schweizerischen Cementindustrie, garantieren die sichere
Entsorgung durch Verbrennung. Bis die vollständigen
Verbrennungskapazitäten in den Zementöfen bereitstehen, werden
die anfallenden Produkte zwischengelagert.

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat am 3. November angekündigt,
das bisher nur für Rinder geltende Fütterungsverbot für tierische
Mehle auf alle Nutztiere ausdehnen zu wollen. Die Planung sieht
vor, dieses Verbot, welches auch den Export dieser Produkte
umfassen soll, durch eine Änderung der Tierseuchenverordnung auf
den 1. März 2001 in Kraft zu setzen.

In der Zwischenzeit hat die Entwicklung der BSE-Situation in
Deutschland und Frankreich in diesen Ländern zu krisenhaften
Situationen geführt, welche direkte Auswirkungen auf die geplante
Entsorgung tierischer Mehle in der Schweiz haben. Tiermehle aus
inländischer Produktion, bislang ein gefragter Exportartikel,
können seit Tagen nicht mehr ausgeführt werden. Es wurden deshalb
Möglichkeiten gesucht, um die Tiermehle zu lagern, bis die
zugesicherten Verbrennungskapazitäten in der Zementindustrie zur
Verfügung stehen.

Gemeinsam ist es den Bundesämtern für Veterinärwesen und für
Umwelt, Wald und Landschaft sowie der Entsorgungsfirma Centravo,
Lyss und der cemsuisse gelungen, die Entsorgung der
umständehalber rasch anfallenden Mehle und Fette tierischer
Herkunft sicherzustellen. Für die Zwischenlagerung stehen
Siloanlagen zur Verfügung, welche den strengen Anforderungen an
den Schutz der Umwelt vollumfänglich genügen.

Die endgültige Verwertung des wie bis anhin drucksterilisierten
Tiermehls als alternativer Brennstoff in der Zementindustrie ist
sowohl technisch wie ökologisch in der aktuellen Situation
sinnvoll und steht im Einklang mit den Grundsätzen und Regelungen
der "Richtlinie über die Entsorgung von Abfällen in
Zementwerken". Die direkte Zugabe in die Flammen des Zementofens,
die hohe Verbrennungstemperatur von bis zu 2000° C und die
relativ lange Aufenthaltszeit der Verbrennungsgase im Drehrohr
haben zur Folge, dass das hauptsächlich aus Eiweissen und Fetten
bestehende Tiermehl wirkungsvoll und mit guter Energienutzung
vollständig zerstört wird. Da weder von den Abgasen des
Zementofens noch vom hergestellten Zementklinker eine Gefahr der
Infektion mit Prionen ausgeht, erachten die Behörden die
Verwertung des Fleischmehls als unbedenklich. Transport,
Umschlag, Lagerung und Aufgabe des Tiermehls erfolgen in
geschlossenen Systemen und bilden auch für die Belegschaft kein
Infektionsrisiko.

Bern, den 5. Dezember 2000

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Hans Wyss, Leiter Kommunikation, 031 323 84 96