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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Organisationsverordnung des EJPD wird revidiert

Der Bundesrat gibt dem Amt für Messwesen einen neuen Namen und transferiert die Sektion Auslandschweizerfürsorge vom BAP ins BJ

Der Bundesrat hat am Montag die Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (OV EJPD) revidiert. Im Rahmen dieser Revision hat der Bundesrat das Eidgenössische Amt für Messwesen (EAM) in Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung umbenannt. Als weiterer Schritt bei der Aufgabenbereinigung des Bundesamtes für Polizei (BAP) hat der Bundesrat die Sektion Auslandschweizerfürsorge vom BAP ins Bundesamt für Justiz (BJ) transferiert.

Von EAM zu metas

Die neue Kurzbezeichnung für das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung lautet in allen Sprachen einheitlich metas (vgl. separates Communiqué). Mit dem neuen Namen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der gesetzliche Auftrag des Amtes um den Betrieb der Schweizerischen Akkreditierungsstelle erweitert wurde. Die neu in der Bezeichnung erscheinende Schweizerische Akkreditierungsstelle existiert seit 1991. Sie begutachtet und akkreditiert Prüf-, Kalibrier-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen nach internationalen Kriterien und bestätigt dadurch offiziell deren Fachkompetenz. Dank multilateraler Abkommen sind diese Akkreditierungen auch international anerkannt, was wesentlich zur weltweiten Anerkennung der Prüfberichte und Zertifikate der bereits über 450 akkreditierten Schweizer Labors und Stellen beiträgt. Die Namensänderung tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

Von der "Auslandschweizerfürsorge" zur "Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und -schweizer"

Eine weitere Aenderung der OV-EJPD betrifft den Transfer der Sektion "Auslandschweizerfürsorge" vom Bundesamt für Polizei (BAP) ins Bundesamt für Justiz (BJ) auf den 1. Januar 2001. Der Transfer ist Folge der Umgestaltung des BAP zu einem Amt mit ausschliesslich polizeilichen Funktionen. Die Sektion erhält gemäss der heute üblichen Terminologie die neue Bezeichnung "Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer". Diese Fachstelle unterstützt bedürftige Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und hilft im Notfall auf Vorschussbasis auch Schweizerinnen und Schweizern, die sich vorübergehend im Ausland befinden. Sie ist ferner Empfangs- und Uebermittlungsstelle, wo Unterhaltsansprüche im Ausland geltend gemacht werden können, und zuständig für den Vollzug der Fürsorgeabkommen mit Deutschland und Frankreich.

3003 Bern, 4. Dezember 2000

Weitere Auskünfte:

Martin Keller, Vizedirektor, GS EJPD, Telefon 324 48 20