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Verordnung über die Invalidenversicherung angepasst

Medienmitteilung 4. Dezember 2000

Verordnung über die Invalidenversicherung angepasst: Behinderte im
Arbeitsmarkt wirksamer integrieren / Pilotversuche zur Vereinheit-lichung
der medizinischen Abklärungen

Der Bundesrat hat Änderungen in der Verordnung über die
Invalidenversicherung (IVV) beschlossen. Neu können die in die freie
Wirtschaft ausgelagerten Arbeits-plätze von Behindertenwerkstätten mit
Betriebsbeiträgen der IV unterstützt wer-den. Eine weitere Änderung betrifft
die Durchführung von Pilotversuchen im Zu-sammenhang mit den medizinischen
Abklärungen der IV-Stellen. Mit der Schaffung der entsprechenden
Rechtsgrundlage werden die in der 4. IV-Revision vorge-sehene Neugestaltung
und Regionalisierung der ärztlichen Dienste der IV-Stellen ausgetestet. Die
Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2001 in Kraft.

Die neuen Verordnungsbestimmungen bilden die Grundlage für die Finanzierung
ge-schützter Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft. Damit wird ein weiterer
Anreiz ge-schaffen, Behinderte im allgemeinen Arbeitsmarkt besser und
wirksamer zu integrie-ren. Die Behindertenwerkstätten sollen motiviert
werden, bestehende Instrumente zur beruflichen Integration von Menschen mit
Behinderungen besser zu nutzen.

Betriebsbeiträge für ausgelagerte Arbeitsplätze von Behindertenwerkstätten
Ein Unternehmen, das behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigen wird, schliesst mit der Werkstatt einen Vertrag ab. Darin
werden die von der behinderten Person zu erbringende Leistung und die
hierfür geschuldete Entschädigung (Leis-tungslohn) festgesetzt. Das
Unternehmen richtet die Entschädigung an die geschützte Werkstätte aus.
Diese verpflichtet sich gegenüber dem Unternehmen, das Personal soweit als
möglich zur Verfügung zu stellen. Zudem verpflichtet sie sich zur Über-nahme
einer unbefristeten (Nach-)Betreuung der behinderten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Arbeitgeberin der extern beschäftigten behinderten Person ist die Werkstatt.
Sie schliesst mit dieser einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag ab. Für die
Organisation der externen Arbeitsplätze und die Betreuung behinderter
Arbeitnehmender am Arbeits-platz richtet die IV Betriebsbeiträge aus. Diese
sind nach oben begrenzt und dürfen nicht höher sein als der Durchschnitt der
in der gleichen Werkstätte für interne Plätze ausgerichteten Beiträge. Bau-
und Einrichtungsbeiträge werden keine ausgerichtet.

Pilotversuche für die medizinische Abklärung
Die IV-Stellen verfügen heute über Ärztinnen und Ärzte im
Anstellungsverhältnis, die für die medizinischen Aspekte bei der Beurteilung
von Leistungsgesuchen zuständig sind. Den IV-Stellen ist die ärztliche
Untersuchung von Versicherten ausdrücklich un-tersagt. Sie sind
ausschliesslich auf medizinische Berichte von extern durchgeführten
Untersuchungen angewiesen.
Die vertiefte Prüfung der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug
von Verischerungsleistungen gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Die
Neugestaltung der ärztlichen Dienste der IV-Stellen und eine Erweiterung
ihrer Kompetenzen ist des-halb ein vordringliches Anliegen. In der
Vernehmlassung zur 4. IV-Revision schlug der Bundesrat die Schaffung von
regional strukturierten ärztlichen Diensten unter der di-rekten fachlichen
Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung BSV vor. Diese Massnahme
soll eine gesamtschweizerisch möglichst einheitliche, qualitativ
verbes-serte und speditive Beurteilung der Leistungsgesuche ermöglichen. Im
Vorfeld einer Neustrukturierung des ganzen Bereichs der medizinischen
Abklärung soll die Ausge-staltung und Funktionsweise solcher Dienste näher
untersucht werden. Diesem Zweck dienen die vorgesehenen Pilotprojekte, an
denen sich mehrere IV-Stellen frei-willig beteiligen.
Im Gegensatz zur heutigen Regelung für die IV-Stellen kann das medizinische
Perso-nal der Pilotversuche vom BSV mit der notwendigen Kompetenz zur
medizinischen Untersuchung von Versicherten ausgestattet werden.
Die Pilotversuche werden auf drei Jahre befristet.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Tel. 031 / 322 90 13
 Daniela Foffa
 Abteilung Invalidenversicherung
 Bundesamt für Sozialversicherung

Beilagen:
- Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)
- Erläuterungen

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