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Änderung der Stilllegungsfondsverordnung

MEDIENMITTEILUNG

Änderung der Stilllegungsfondsverordnung

Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über den Stilllegungsfonds
für Kernanlagen beschlossen. Die Änderung ist im Wesentlichen eine
redaktionelle Anpassung an die neue Verordnung über den Entsorgungsfonds für
Kernkraftwerke. Sie tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

Am 6. März 2000 verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über den
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (KKW) und setzte sie teilweise auf den
1. April 2000, teilweise auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Damit werden die
Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, die nach  der
Ausserbetriebnahme der KKW entstehen, besser sichergestellt. Für die Kosten
der Stillegung der KKW besteht bereits seit 1984 ein Stilllegungsfonds.

Die Einführung des Entsorgungsfonds machte verschiedene Anpassungen bei der
Stilllegungsfondsverordnung nötig. Diese betreffen vor allem eine klarere
Abgrenzung zwischen den beiden Fonds und redaktionelle Änderungen.

Bern, 4. Dezember 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Peter Koch, Fürsprecher, Bundesamt für Energie, Tel. 031/322 56
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