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Kernenergiehaftpflicht: Erhöhung der privaten Versicherungsdeckung

MEDIENMITTEILUNG

Kernenergiehaftpflicht: Erhöhung der privaten Versicherungsdeckung

Der Bundesrat hat die Summe für die private Haftpflichtversicherung von
Kernanlagen auf den 1. Januar 2001 von 700 Millionen auf 1 Milliarde Franken
erhöht.

Nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz haftet der Inhaber einer Kernanlage
unbeschränkt. Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt
Nuklearschäden bis zum Betrag von 1 Milliarde Franken. Davon werden 700
Millionen Franken vom Schweizer Pool für die Versicherung von Nuklearrisiken
gedeckt. Der Bund versichert die Differenz zwischen 700 Millionen und 1
Milliarde sowie die ausserordentlichen Risiken, die von den privaten
Versicherern ausgeschlossen werden dürfen, bis zu einer Milliarde Franken.
Dabei handelt es sich um Schäden aus ausserordentlichen Naturvorgängen und
kriegerischen Ereignissen sowie um Ansprüche aus Spätschäden.

Der Nuklearversicherungspool hat den Bundesbehörden im Laufe dieses Jahres
mitgeteilt, dass er in der Lage ist, ab 1. Januar 2001 eine Haftpflichtsumme
von 1 Milliarde Franken pro Kernanlage zu versichern. Der Bundesrat hat
daher mit einer Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung diese Summe
als neuen Betrag für die private Haftpflichtversicherung festgelegt. Für die
ausserordentlichen Risiken tritt weiterhin der Bund als Versicherer auf.
Infolge des grösseren Anteils der privaten Versicherung sinken die Prämien
der Betreiber für die Bundesversicherung.

Bern, 4. Dezember 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Sandro Daïna, Rechtsdienst, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322
56 45