Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Unterzeichnung des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Strassentransporte zwischen der Schweiz und Bosnien-Herzegowina

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 1. Dezember 2000

Pressemitteilung

Unterzeichnung des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden
Strassentransporte zwischen der Schweiz und Bosnien-Herzegowina

Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für
auswärtige Angelegenheiten, und Jadranko Prlic, Aussenminister von
Bosnien-Herzegowina, haben am 1. Dezember 2000 in Bern das Übereinkommen
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von
Bosnien-Herzegowina über den grenzüberschreitenden Personen- und
Güterverkehr auf der Strasse unterzeichnet.

Das Übereinkommen bietet einen rechtlichen Rahmen für den Strassentransport.
Es hat vor allem die Förderung des Handels und der wirtschaftlichen
Beziehungen beider Länder zum Ziel. Es regelt die Beziehungen zwischen der
Schweiz und Bosnien-Herzegowina sowohl beim Personentransport in Reisebussen
(Liniendienst, Tourismus) wie beim Gütertransport (bilateraler Verkehr,
Transit, usw ...). Die nationale Küstenfahrt ist nicht erlaubt.

Es handelt sich hierbei um ein Standardübereinkommen für den internationalen
Strassentransport. Der Text wurde 1996 ausgehandelt und im Januar 1997 vom
Bundesrat verabschiedet. Der Ministerrat von Bosnien-Herzegowina seinerseits
hat es anlässlich seiner Sitzung vom 30. November 2000 gutgeheissen.

Die Schweiz hat mit fast allen Ländern Mittel- und Osteuropas ähnliche
Übereinkommen abgeschlossen, namentlich mit Slowenien, Kroatien, der
Bundesrepublik Jugoslawien und Mazedonien.