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Bundesrätin Metzler unterzeichnet Rückübernahmeabkommen mit Bosnien und Herzegowina

Im Rahmen seines Besuches in Bern hat der Aussenminister von Bosnien und Herzegowina, Jadanko Prlic, am Freitag zusammen mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung ist das Abkommen anwendbar geworden.

Das Rückübernahmeabkommen mit Bosnien und Herzegowina wurde vom Bundesrat am 27. November 2000 genehmigt. Es regelt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Wiederaufnahme eigener Staatsangehöriger, die sich ohne bewilligten Aufenthaltsstatus im anderen Vertragsstaat befinden. Die Schweiz hat mit den meisten südosteuropäischen Ländern (Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatien, Albanien, Mazedonien, Rumänien, Bulgarien) entsprechende Abkommen abgeschlossen. Sie sollen illegalen Wanderungsbewegungen entgegenwirken.

Vor der Unterzeichnung wurden verschiedene weitere Themen von gemeinsamem Interesse diskutiert, so die Asylpraxis, die Rückkehrhilfe für Kriegsvertriebene und Migrationsfragen.

Bern, 1. Dezember 2000

 

Weitere Auskünfte:

Peter Gysling, Bundesamt für Flüchtlinge, 031-325 93 50