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Verbot oder starke Reduktion von DDT, PCB und anderen persistenten organischen Schadstoffen weltweit in Sicht

MEDIENMITTEILUNG

Tagung der Regierungsvertreter vom 4. bis 9. Dezember in Johannesburg

Verbot oder starke Reduktion von DDT, PCB und anderen persistenten
organischen Schadstoffen weltweit in Sicht

Der Kampf gegen das «schmutzige Dutzend» wird auf globaler Ebene
fortgesetzt: Vom 4. bis 9. Dezember treffen sich Vertreter aus 120 Staaten
in Johannesburg, um die Verhandlungen über eine weltweite Konvention zur
Reduktion und Eliminierung von zwölf persistenten organischen Schadstoffen
(POPs) abzuschliessen. Die POPs (englisch: Persistent Organic Pollutants),
zu denen auch das Insektizid DDT sowie Dioxine und polychlorierte Biphenyle
(PCB) zählen, reichern sich im Organismus von Tier und Mensch an und führen
langfristig zu einer Beeinträchtigung der biologischen Funktionen. Im
Vordergrund der Verhandlungsrunde stehen drei Aspekte: die Umsetzung der
neuen Konvention, die Finanzierung in den Entwicklungsländern und das
Verfahren zur Aufnahme weiterer Problemstoffe in die Konvention. In der
Schweiz sind Herstellung, Verwendung und Handel der POPs bereits seit
mehreren Jahren verboten. Darüber hinaus wird die Entsorgung von Haushalt-
und Industrieabfällen laufend verbessert, um die Dioxinemissionen so weit
als möglich zu reduzieren.

Die Konvention bezieht sich auf zwölf POPs; es handelt es sich dabei um
Pestizide, chemische oder industrielle Stoffe (beispielsweise PCB) sowie um
Stoffe, die bei der Verbrennung oder bei der Zersetzung von Chemikalien
entstehen. Diese Schadstoffe sind kaum abbaubar und reichern sich im
Fettgewebe von Tier und Mensch an. Bereits eine geringe chronische Belastung
kann sich negativ auf die Fortpflanzung und auf das Immunsystem auswirken
und zu Anomalien und Krebs führen. Da sich die POPs auch in der Muttermilch
anreichern, stellen sie für Kinder eine besondere Gefahr dar.

Die POPs werden über weite Strecken in der Atmosphäre transportiert und
gelangen schliesslich in der Arktis wieder auf die Erdoberfläche, wo sie
eindeutig nachgewiesen werden konnten. So wurde beispielsweise in der
Muttermilch der Inuit-Frauen, die sich mehrheitlich von Fisch und Fleisch
ernähren, eine zehnmal höhere Konzentration an POPs festgestellt als bei
anderen Kanadierinnen. Darüber hinaus wurde der Nachweis für Veränderungen
des Fortpflanzungssystems bei Eisbären erbracht.

Im Rahmen ihrer Luftreinhaltepolitik hat die Schweiz in mehreren Etappen
Herstellung, Verwendung und Handel der POPs verboten. Zur Verringerung der
Dioxinemissionen hat der Bund ferner technische Massnahmen für eine
verbesserte Entsorgung der Haushalt- und Industrieabfälle eingeführt.
Zurzeit werden Empfehlungen für eine sachgerechte Entsorgung von alten,
PCB-haltigen Fugendichtungen und Metallbauten ausgearbeitet. Bereits 1996
wurde von den europäischen Staaten (darunter auch die Schweiz) sowie von den
Vereinigten Staaten und Kanada eine erste regionale Vereinbarung zur
Verringerung und Beseitigung der POPs unterzeichnet. Vor kurzem hat das
Parlament der Ratifizierung dieser Vereinbarung zugestimmt.

Übergangsfristen, Finanzierung und Aufnahme weiterer Stoffe

Die Verhandlungen unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der
Vereinten Nationen (UNEP), bei denen Länder aus der ganzen Welt vertreten
sind, sollen in Johannesburg zum Abschluss gebracht werden. Eine weltweite
Konvention für das Verbot und/oder die Reduktion der zwölf POPs soll im
kommenden Frühjahr in Stockholm unterzeichnet werden. Vorher muss aber
besonders in drei Fragen noch eine Einigung erzielt werden:

- Übergangsfristen und Ausnahmen. Die Schweiz vertritt die Ansicht, dass
Ausnahmen nur in begründeten Fällen und unter Berücksichtigung der
landesspezifischen Umstände gewährt werden sollen. Für die Schweiz und die
meisten anderen Industrieländer, in denen die POPs bereits durch andere
Stoffe ersetzt worden sind, wird die Konvention keine Änderung von
Rechtserlassen nach sich ziehen und auch für die Wirtschaft keine Folgen
haben. Die grössten Anstrengungen müssen zweifellos die Entwicklungsländer
unternehmen, wo diese Substanzen nach wie vor verwendet werden (insbesondere
die in Transformatoren, Kondensatoren und elektrischen Geräten eingesetzten
PCBs) und wo der Grossteil der zu entsorgenden POPs gelagert wird
(Pestizide, deren Verfalldatum überschritten wurde). Die Entwicklungsländer
fordern daher im Hinblick auf gewisse Stoffe Übergangsfristen und
Ausnahmeregelungen.

- Finanzierung der Massnahmen in den Entwicklungsländern. Will man die in
den Industriestaaten ergriffenen Massnahmen weltweit durchsetzen, so hat
dies für die Entwicklungsländer erhebliche finanzielle Konsequenzen:
Verwendung von Ersatzprodukten an Stelle von POPs, sachgerechte Entsorgung
von Lagerbeständen und Umrüstung von Industrieanlagen. Nach Ansicht der
Schweiz soll die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Globalen
Umweltfonds (GEF) erfolgen. Die Schweiz hat bereits über die Direktion für
Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) einen Beitrag von knapp 30 Millionen
Franken an die Finanzierung von Projekten zum rationellen Umgang mit
giftigen Stoffen in den Entwicklungsländern geleistet. Unter anderem
unterstützt der Bund zusammen mit dem UNITAR (UNO-Institut für Bildung und
Forschung) ein Projekt, in dessen Rahmen die nationalen Kapazitäten für den
Umgang mit Chemikalien verstärkt werden.

- Verfahren zur Ausweitung des Verbots auf weitere Stoffe. Weltweit sind
rund 100 000 chemische Substanzen im Handel erhältlich. Allein in der
Europäischen Union kommen jedes Jahr 100 neue Stoffe auf den Markt. Die
Frage nach einem Verfahren zur Ausweitung des durch die Konvention
geregelten Verbots auf weitere Stoffe ist von grundlegender Bedeutung. Die
Schweiz wird deshalb die Position vertreten, wonach neue Verbote auch dann
in Kraft treten können, wenn sie nicht von allen Vertragsparteien
ratifiziert worden sind. Ferner wird sich die Schweiz für die Vermeidung von
Gegensätzen zwischen der neuen Konvention und den bereits bestehenden
internationalen Übereinkommen über chemische Stoffe (insbesondere mit dem
Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher
Abfälle) einsetzen.

Kandidatur der Schweiz für das Sekretariat der neuen Konvention

Die neue Konvention stellt eine Ergänzung zu den bereits bestehenden
weltweiten Bestimmungen über chemische Stoffe dar, insbesondere zur
Konvention über den internationalen Handel mit Chemikalien (PIC-Konvention)
und zum Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher
Abfälle (Basler Konvention). Alle drei Übereinkommen wurden unter der
Schirmherrschaft des UNEP erarbeitet, welches seinen Sitz im Internationalen
Haus der Umwelt in Genf hat. Das Sekretariat der Basler Konvention sowie das
provisorische Sekretariat der PIC-Konvention befinden sich ebenfalls in
Genf. Die Schweiz hat ihre Kandidatur als Sitzstaat für das Sekretariat der
neuen Konvention eingereicht. Sie will damit die Möglichkeit bieten, die
wichtigsten internationalen Instanzen auf dem Gebiet der chemischen Stoffe
in Genf zu vereinen.

Das «schmutzige Dutzend»

Die folgenden zwölf persistenten organischen Schadstoffe (POPs) werden im
Rahmen der UNEP-Konvention verboten:

- Pestizide: Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Mirex und
Toxaphen. Mit Ausnahme von DDT, welches lokal zur Malariabekämpfung
eingesetzt wird, werden diese Stoffe nicht mehr verwendet. Allerdings müssen
umfangreiche Lagerbestände entsorgt werden.

- Industriechemikalien: PCBs und Hexachlorbenzol. PCBs werden heute nicht
mehr hergestellt, in den Entwicklungsländern aber noch immer verwendet
(elektrische Geräte, Transformatoren und Kondensatoren). Gemäss den
Bestimmungen der Konvention müssen diese Anlagen ersetzt und die PCBs
sachgemäss entsorgt werden. Lagerbestände im Umfang von mehreren
hunderttausend Tonnen müssen definitiv entsorgt werden.

- Verbrennungs- und Nebenprodukte: Dioxine und Furane. Die Konvention
schreibt die Einführung technischer Massnahmen vor, um die Dioxin- und
Furanemissionen, welche insbesondere bei der Verbrennung von Haushalt- und
Industrieabfällen entstehen, so weit als möglich zu reduzieren.

Bern, 30. November 2000

UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 415 99 62 (gilt
ebenfalls während der Konferenz in Johannesburg)

Andreas Weber, Chef der Sektion Umweltgefährdende Stoffe, Abteilung Stoffe,
Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Walt und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031 322 68 59

Internet-Adresse:

Website des Umweltprogramms der Vereinten Nationen zum Thema Chemikalien:
http://irptc.unep.ch/pops/default.html

Zusatzdokumentation über POPs in der Muttermilch: Magazin des BUWAL, UMWELT
4/2000, im Internet unter ww.buwal.ch/bulletin/d20004.htm