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Erfolgreiche diplomatische Konferenz zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens

Mit dem Ziel, das europäische Patentsystem zu modernisieren, sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) vom 20. bis 29. November unter schweizerischem Vorsitz in München zusammengekommen, um eine bedeutende Revision des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vorzunehmen. Die Revisionsakte wurde einstimmig gutgeheissen.

In München ist heute die diplomatische Konferenz der zwanzig Mitgliedstaaten der EPO unter dem Vorsitz von Roland Grossenbacher, derzeitiger Verwaltungsratspräsident der EPO und Direktor des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum, zu Ende gegangen. Ziel dieser Konferenz war es, das EPÜ knapp dreissig Jahre nach seinem Abschluss zu aktualisieren und fortzubilden, um eine zügige, effiziente und transparente Durchführung der Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) zu gewährleisten.

In Anbetracht des hohen Stellenwerts, welcher dem Patentrecht auf dem Gebiet der Innovation, des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung in ganz Europa zukommt, sollte darauf geachtet werden, dass das System des europäischen Patents ansprechend bleibt, insbesondere im Vergleich zum amerikanischen und japanischen Patent. Dies gilt um so mehr, als das internationale Patentsystem gegenüber den kontinuierlich rückläufigen nationalen Patentanmeldungen weiter an Bedeutung gewinnt. Mit Blick auf die Stellung der Schweiz in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht ist jede Initiative zur Verbesserung des Systems zum Schutz von Erfindungen der EPO zu begrüssen.

Eine grosse Zahl der knapp 100 Änderungsvorschläge, die im Verlauf der Konferenz diskutiert wurden, betreffen technische Gesichtspunkte und Aspekte des Verfahrens. Darüber hinaus wurde der Wortlaut der Konvention in formeller Hinsicht umfassend überarbeitet, indem er einfacher und klarer gefasst wurde, insbesondere durch die Überführung gewisser verfahrenstechnischer Vorschriften des EPÜ in die Ausführungsordnung. Was im einzelnen das Patentrecht anbelangt, wurde beschlossen, den Schutz der weiteren medizinischen Indikationen (swiss type claims) im Übereinkommen zu verankern, womit die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA und der grossen Mehrheit der nationalen Gerichte kodifiziert wird. Schliesslich war ein wichtiges Anliegen, klar zum Ausdruck zu bringen, dass die EPO in einem politischen Umfeld agiert und dieses anerkennt. Deshalb sieht das EPÜ nunmehr die regelmässige Einberufung von Ministerkonferenzen vor.

Es war vorgesehen, die Nennung von Programmen zur Datenverarbeitung aus der Liste der Gegenstände und Tätigkeiten zu streichen, die nicht dem Erfindungsbegriff entsprechen. Dies hätte keinen Einfluss auf die Praxis des EPA gehabt, da in jedem Einzelfall die generellen Patentierungsvoraussetzungen angewandt werden sollten, um zu beurteilen, ob eine Erfindung vorliegt oder nicht. Um einer vertieften Diskussion des Themas Raum zu lassen, sprach man sich für den Status quo aus. Das bedeutet, dass die bisherige Rechtspraxis beibehalten wird, welche die Patentierung von Computerprogrammen in Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen zulässt.

Eine Reihe von durchaus aktuellen Themen waren nicht Gegenstand der Tagesordnung. So wurde die Patentierung biotechnologischer Erfindungen, die Gegenstand einer in Kraft stehenden europäischen Richtlinie ist, an der Konferenz nicht behandelt. In der Tat hat erst eine Minderheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) diesen Erlass umgesetzt, ungeachtet der hierfür festgelegten Frist bis zum
30. Juli 2000. Die Konferenz zog es vor, die Entwicklungen in der EU abzuwarten, bevor diese Frage im Rahmen der EPO geregelt wird. Die Schaffung eines Gemeinschaftspatents wurde ebenfalls nicht behandelt, da die Diskussion zu diesem Thema in der EU noch nicht abgeschlossen ist.

Bern, 29. November 2000

 

Weitere Auskünfte:

Felix Addor, 031 322 48 02, Leiter der Abteilung Recht & Internationales

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum