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Konsens für beschränkten Antibiotika-Einsatz gegen den Feuerbrand

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 29.11.2000

Konsens für beschränkten Antibiotika-Einsatz gegen den Feuerbrand

In einer Informationsveranstaltung des Bundesamtes für Landwirtschaft
(BLW) zum Thema Feuerbrand haben sich die interessierten Kreise -
Produzenten, Handel, Konsumentenschaft und Behörden - für den
beschränkten, versuchsweisen Einsatz von Antibiotika zur Bekämpfung
der Krankheit ausgesprochen. Das BLW wird in den kommenden Wochen in
Absprache mit dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement die konkreten
Massnahmen ausarbeiten und dabei auch die vorgebrachten Bedenken
angemessen berücksichtigen.
Trotz der seit vielen Jahren getroffenen Vorsorgemassnahmen hat der
Feuerbrand dieses Jahr in gewissen Regionen der Ost- und
Zentralschweiz beträchtliche Schäden angerichtet. Gemäss den
Bestimmungen des Bundes über die Bekämpfung von Quarantäneorganismen
wurde diese für die Obstkulturen gefährliche Krankheit von den
betroffenen Kantonen auch dieses Jahr energisch bekämpft. Gebietsweise
mussten grossflächig Obstanlagen gerodet werden.
Als weiterer Mosaikstein in der Bekämpfung der Krankheit sollen jetzt
auch Pflanzenschutzmittel zum Einsatz gelangen. Dabei steht auch der
Einsatz von Antibiotika zur Diskussion. Es sollen aber auch
Alternativen dazu weiter gesucht und allenfalls den Produzenten zur
Verfügung gestellt werden. Die interessierten Kreise betonten am
Hearing des BLW in Bern, dass die Krankheit in diesem Jahr ein
besorgniserregendes Ausmass angenommen habe. Der Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln sei darum unumgänglich. Bedenken wegen möglichen
Resistenzbildungen von Antibiotika wurden insbesondere von Seiten der
Humanmedizin vorgebracht. Für den Biolandbau steht ein
Antibiotika-Einsatz nicht zur Diskussion.
Die von den Kantonen getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung des
Feuerbrands werden vom Bund finanziell unterstützt. In den heutigen
Bestimmungen sind jedoch Entschädigungen nur für die vorsorgliche
Vernichtung gesunder Pflanzen vorgesehen. Betriebe, die bereits von
der Krankheit befallene Obstbäume vernichten mussten, haben also kein
Anrecht auf Entschädigung. Einzelne sind deswegen in grosse
finanzielle Schwierigkeiten geraten. Um diesen Betrieben
entgegenzukommen hat das BLW zudem die Möglichkeit einer Entschädigung
für die Vernichtung befallener Pflanzen den Kantonen zur Stellungnahme
unterbreitet.

Auskünfte:
Olivier Félix, Abteilung Produktionsmittel, Tel. 031 322 25 86