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Sollen Tests und Untersuchungen Blutproben ablösen?

MEDIENMITTEILUNG

Sollen Tests und Untersuchungen Blutproben ablösen?

Sollen Test und Untersuchungen bei Autofahrenden die gängigen Blutproben
ablösen? Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen
(KVF-N), welche die Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorberät,
will in einer Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen ausloten, ob das
neuartige Konzept "Medralex" praktikabel ist.

Das Konzept «Medralex» des Instituts für Rechtsmedizin der Universität
Zürich zielt in eine andere Richtung als die Lösung, die sowohl im
bundesrätlichen Entwurf als auch im ständerätlichen Beschluss zur Revision
des SVG vorgeschlagen wird: Parallel zur Senkung der Promillegrenze auf 0,5
soll neu auch die verdachtsfreie Atemalkoholprobe durchgeführt werden
können. Als Sachbeweis gilt aber weiterhin grundsätzlich das Ergebnis der
Blutalkoholanalyse.

Und genau auf diese Blutalkoholanalyse soll mit «Medralex» weitgehend
verzichtet werden können. Das Konzept versteht sich dabei als umfassender:
Da Fahrunfähgikeit nicht nur durch Substanzen wie Alkohol oder Betäubungs-
und Arzneimittel, sondern auch durch Übermüdung, psychische Belastung oder
gesundheitliche Störungen verursacht werden kann, versucht «Medralex», den
Zustand des Lenkers oder der Lenkerin im rechtlich relevanten Zeitpunkt mit
einem standardisierten polizeilichen und medizinischen Vorgehen zu
dokumentieren und nachzuweisen. Dazu gehören Drogenschnelltests und
Geschicklichkeitsübungen zum Überprüfen der «geteilten Aufmerksamkeit», der
«inneren Uhr», des Gleichgewichtssinns und der Koordinationsfähigkeit, aber
auch eine ärztliche Untersuchung.

In der Vernehmlassung werden alle Kantone, das Bundesgericht sowie die Fach-
und Verkehrsverbände zu «Medralex» befragt. Das Verfahren läuft bis zum 31.
Januar 2001.

Bern, den 28. November 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Nationalrat Duri Bezzola, Präsident der KVF-N, Tel. 079/610 33 89

Edith Bachmann, Kommissionssekretärin, Tel. 031/322 98 17

Beilagen:

Vernehmlassungsunterlagen