Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko in Mexiko-Stadt, 27. November 2000

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 28.11.2000

Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und
Mexiko in Mexiko-Stadt, 27. November 2000

Bundesrat Pascal Couchepin unterzeichnet heute zusammen mit Vertretern
aus den anderen EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) ein
Freihandelsabkommen mit Mexiko. Das Abkommen wird nach erfolgter
Genehmigung durch die Parlamente der Vertragsparteien voraussichtlich
am
1. Juli 2001 in Kraft treten
Das Freihandelsabkommen vergrössert das Marktpotential erheblich und
öffnet den Weg zu einer beschleunigten Dynamik der Schweizer Exporte
von Waren und Dienstleistungen nach Mexiko. Das Abkommen gewährleistet
der Schweizer Wirtschaft den gleichen präferenziellen Zugang zum
mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen wie ihn bereits
unsere Konkurrenten aus der EU und aus den Vereinigten Staaten sowie
Kanada haben. Mexiko ist ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz.
Die Schweizer Exporte betragen gegen eine Mia. SFr. pro Jahr, die
Schweizer Direktinvestitionen in Mexiko sind ebenfalls erheblich. Ab
Inkrafttreten wird die Schweizer Industrie Zolleinsparungen von
jährlich über 100 Mio. SFR. realisieren.
Neben der Liberalisierung des Handels mit Industriewaren (Nullzoll ab
2007 auf Uhren, Maschinen und Geräten, Chemie, Pharmazeutika,
Textilien, usw.) und mit Dienstleistungen (u. a.
Finanzdienstleistungen) enthält das Abkommen Bestimmungen über den
Schutz und die Förderung von Direktinvestitionen, den Schutz des
geistigen Eigentums und den diskriminierungsfreien Zugang zu
öffentlichen Beschaffungen. Der Handel mit Landwirtschaftsprodukten
wird durch bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und
Mexiko geregelt, welche gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen in
Kraft treten werden.
Mexiko ist das erste Überseeland, mit dem die Schweiz und die
EFTA-Länder ein Freihandelsabkommen unterzeichnen. Das Abkommen mit
Mexiko ist gleichzeitig weit umfassender als die bisherigen im Rahmen
der EFTA abgeschlossenen Freihandelsabkommen, welche sich im
Wesentlichen auf die Verwirklichung des Freihandels mit
Industriegütern beschränkten. Angesichts der weltweit zunehmenden
Tendenz zu umfassenden regionalen und überregionalen präferenziellen
Abkommen kann die Schweiz als stark exportabhängiges Land an der
fortschreitenden Liberalisierung des Welthandels nur teilnehmen und
eine Erosion der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft vermeiden, wenn
sie ihre Freihandelspolitik ebenfalls geografisch und inhaltlich
ausweitet.
In diesem Sinn werden die Schweiz und die anderen EFTA-Länder noch
dieses Jahr Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Chile
aufnehmen. Auch mit dem MERCOSUR bestehen Kontakte, welche früher oder
später in ein Freihandelsverhältnis münden sollen. Im Hinblick auf die
Aufnahme von Verhandlungen führt die EFTA gegenwärtig ebenfalls
Gespräche mit Südafrika. Interessante Freihandelspartner für die
Schweiz wären zudem verschiedene Länder in Asien (z. B. Singapur).

Dokumentation Français Deutsch English:

http://www.d
fe.admin.ch/InfoFlash/AELE_Mexique.pdf

Auskünfte:
Tel.- Nummer  0052 54 12 99 08  oder  0052 54 15 05 04