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Bundesrat setzt totalrevidierte Sprengstoffverordnung in Kraft

Der Bundesrat hat am Montag die totalrevidierte Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung) auf den 1. Februar 2001 in Kraft gesetzt. Mit der Revision wurde die Verordnung an das geänderte nationale und internationale Recht angepasst.

Die geltende Sprengstoffverordnung aus dem Jahr 1980 gilt als praxisnah und hat sich bis heute bewährt. Eine Revision wurde aber unter anderem notwendig, nachdem das Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen im Juni 1998 in Kraft trat. Die Schweiz hat dieses Abkommen im April 1995 ratifiziert.

Das Übereinkommen wurde nach der Flugzeugkatastrophe von Lockerbie ausgearbeitet. Plastik- und Foliensprengstoffe dürfen demnach nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem Markierstoff versehen sind, der mit Detektoren aufgespürt werden kann. In der revidierten Verordnung wurde zudem die im April 1993 erlassene EG-Sprengstoffrichtlinie sowie die technischen Fortschritte auf dem Gebiet des Sprengwesens berücksichtigt.

 

Bern, 27. November 2000

Weitere Auskünfte:

Claude Muller, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 46 98