Rechtsstellungsverordnung geändert
3003 Bern, 27. November 2000
Medieninformation
Rechtsstellungsverordnung geändert
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Rechtsstellung der hauptamtlichen
höheren Stabsoffiziere und des Rüstungschefs geändert. Neu wird ab dem 1.
Januar 2001 der Rüstungschef nicht mehr dieser Verordnung, sondern der
beamtenrechtlichen Gesetzgebung unterstellt. Bisher unterstand der
Rüstungschef als einziger ziviler Beamter dieser Verordnung.
Weiter wurden einige Anpassungen auf Grund geänderter Bezeichnungen oder
nicht mehr bestehender Funktionen vorgenommen.
EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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