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Verordnung über den Ausbildungsdienst geändert

3003 Bern, 27. November 2000

Medieninformation

Verordnung über den Ausbildungsdienst geändert

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Dauer der Militärdienstpflicht,
die Ausbildungsdienste sowie die Beförderungen und Muta-tionen in der Armee
(Ausbildungsdienstverordnung) auf den 1. Januar 2001 geändert.

Mit der Ausbildungsdienstverordnung, die seit einem Jahr in Kraft ist,
wurden neue Vorgaben insbesondere im Bereich der militärischen Ausbildung
sowie bei den militärischen Graden angesetzt; diese haben sich in der Praxis
bewährt und sind generell gut aufgenommen und umgesetzt worden.

Letztmals soll nun vor der Umsetzung der Reform Armee XXI eine
Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen im Ausbildungsdienst-bereich
durchgeführt werden. Es handelt sich dabei hauptsächlich um geringfügige
Anpassungen bzw. Präzisierungen bei den Mutations- und
Beförderungsbedingungen einzelner Funktionen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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