Nationale Alarmzentrale und Stab Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch: Verordnungen geändert
3003 Bern, 27. November 2000
Medieninformation
Nationale Alarmzentrale und Stab Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch:
Verordnungen geändert
Der Bundesrat hat die Verordnungen über den Stab Bundesrat Nationale
Alarmzentrale und den Stab Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch
geändert.
Die Anpassungen treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Sie sind die Folge der
neuen Unterstellung der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und des Stabes
Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch (Stab BR-APF) unter das VBS im
Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR). Der Übergang dieser
Dienststellen ins VBS und die neuen Ausführungserlasse zur Armee 95
erforderten eine entsprechende Revision der beiden Verordnungen. Nebst
begrifflichen Anpassungen im Zusammenhang mit dem Departementswechsel und
Anpassungen an das Verordnungsrecht der Armee 95 wurden bei beiden
Verordnungen einige punktuelle Änderungen vorgenommen.
EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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