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TV3 : News-Kurzsendung verletzt Konzession

MEDIENMITTEILUNG

TV3 : News-Kurzsendung verletzt Konzession

Die News-Kurzsendung von TV3 verletzt die Konzession. Das UVEK fordert den
Fernsehsender auf, einen Schwerpunkt im Bereich der Information
wiederherzustellen und weist die Beschwerde gegen die entsprechende
Verfügung des BAKOM ab.

Seit dem Sendestart am 6. September 1999 hatte TV3 täglich um 19 Uhr die
rund 20-minütige Nachrichtensendung "News um 7" ausgestrahlt. Im März 2000
wurde die Sendung durch eine sechsminütige News-Kurzsendung um 19.55 Uhr
ersetzt. Diese Massnahme wurde mit den ungenügenden Zuschauerzahlen von
"News um 7"begründet.

Für das UVEK ist diese Änderung mit der Konzession nicht vereinbar. Die
Konzession verpflichtet nämlich TV3, ein Vollprogramm mit Schwerpunkten in
den Bereichen Information und Unterhaltung zu verbreiten. Die Angaben im
Konzessionsgesuch sind massgebend und verpflichtend. Sie lassen auf die
Ausstrahlung einer Nachrichtensendung zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr sowie
auf den grössten Stellenetat im Bereich der Information schliessen.

Durch die drastische Kürzung der Sendezeit sowie den Abbau von rund drei
Vierteln des Personalbestandes auf der Nachrichtenredaktion ist der
Schwerpunktauftrag im Bereich der Information nicht mehr erfüllt. Zwar
enthalten andere Sendungen auf TV3 auch Informationselemente. Dies ist aber
nicht entscheidend für die Beurteilung der Frage, ob ein Schwerpunkt im
Bereich der Information vorliegt. Der Anteil an politischer Information ist
im Konzessionsgesuch vorgegeben. Die Programmautonomie gilt nur in dem
Umfang, als der konzessionsrechtliche Leistungsauftrag erfüllt wird.

Nach dem Entscheid des UVEK kann TV3 entweder einen Schwerpunkt im Bereich
der Information wiederherstellen oder ein Gesuch um Änderung der Konzession
stellen, das auf einen solchen Schwerpunkt verzichtet. Der Sender kann den
Entscheid des UVEK an das Bundesgericht weiterziehen.

Bern, 24. November 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst
Auskünfte: Olivier Stämpfli, Rechtsdienst GS UVEK, Tel. 031/323 24 20