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Informationsbesuch einer russischen Delegation beim BFE

MEDIENMITTEILUNG

Informationsbesuch einer russischen Delegation beim BFE

Eine russische Delegation bestehend aus Vertretern der MINATOM (Ministerium
für Atomenergie der russischen Föderation) hat dem Bundesamt für Energie
(BFE) einen Besuch abgestattet. Dabei informierte sie die schweizerischen
Behörden über die russischen Pläne zur Abrüstung ihrer Kernwaffen und zur
Rücknahme von abgebrannten Brennelementen. Das BFE hielt fest, dass die
Ausfuhr von radioaktiven Abfällen in der Schweiz verboten ist.

Laut der russischen Delegation hat die russische Regierung kürzlich einem
neuen Gesetz zur Handhabung abgebrannter Brennelemente zugestimmt, das in
den nächsten Monaten auch dem Parlament vorgelegt wird. Das Gesetz
ermöglicht Folgendes:

? Zur Verminderung und für die zivile Nutzung von Plutonium, das aus der
Abrüstung von Kernwaffen anfällt, sollen künftig Mischoxid-Elemente (MOX)
für ausländische Reaktoren hergestellt, verkauft oder verleast werden
können. Russland würde die abgebrannten MOX-Elemente zur weiteren
Verwendung/Bearbeitung zurücknehmen.
?
? Russland plant die Errichtung eines Zwischenlagers und einer
Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente, welches auch
"nicht-russische" Brennelemente aufnehmen könnte. Das Land würde die Abfälle
behalten und in ein noch zu errichtendes russisches Entsorgungszentrum zu
verbringen.
?
Aus Sicht des BFE kann lediglich die Verwendung von MOX-Brennelementen aus
Abrüstungs-Plutonium näher geprüft werden. Da für den Einsatz in
MOX-Elementen zuerst das Plutonium genutzt werden muss, das unter den
laufenden Verträgen zurückgewonnen wird, dürfte indessen diese Option für
die Schweiz auch in Zukunft von marginaler Bedeutung sein. Auf der Basis des
im neuen Kernenergiegesetz vorgesehenen Verbots der Wiederaufarbeitung
könnten diese Brennelemente zwar künftig in Russland gekauft, aber nicht
wiederaufarbeitet werden.

Ausfuhr von radioaktiven Abfällen verboten

Ein allfälliges konkretes Angebot, schweizerische Brennelemente in ein
russisches Entsorgungszentrum zu verbringen, wäre aus Schweizer Sicht
abzulehnen. Die Ausnahme-regelung für den Export von radioaktiven Abfällen
gemäss Strahlenschutzverordnung kann nicht in Anspruch genommen werden,
unter anderem weil Russland über kein Endlager verfügt.

Laut Strahlenschutzgesetz (Art. 25, Abs. 3) müssen die in der Schweiz
anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland beseitigt werden.
Eine Ausfuhrbewilligung kann ausnahmsweise laut Strahlenschutzverordnung
(Art. 93) erteilt werden, wenn:

a) Die Garantie besteht, dass im Empfängerstaat genügende
Sicherheitsanforderungen eingehalten werden,
b)
c) Ein geeignetes, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechendes
Endlager zur Verfügung steht, und
d)
e) Die Beseitigung im Rahmen einer völkerrechtlichen Vereinbarung erfolgt."
f)
Bern, 22. November 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte: Pierre Mayor, Leiter des Bereichs Internationales, Bundesamt für
Energie, Tel. 031 322 56 16