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Kampf gegen BSE - Tiermehlverbot und verstärkte Kontrollen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 24.11.2000

Kampf gegen BSE - Tiermehlverbot und verstärkte Kontrollen

Die Vorstellungen über die Umsetzung des Tiermehlverbots, welches das
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am 3. November 2000 vorgeschlagen
hat, werden konkret. Über die Umsetzung der Massnahmen fand heute eine
weitere Diskussion mit den betroffenen Kreisen statt. Positiv
registriert wurden dabei die Signale, dass sich der Bund an den
Mehrkosten der Entsorgung beteiligen werde. Zur Verstärkung der
Kontrollen im Kampf gegen BSE soll eine gesamtschweizerisch agierende
Kontrollinstanz eingesetzt werden.

Anlass für die neuen Massnahmen sind BSE Fälle bei Kühen, welche nach
den im Mai 1996 verschärften Massnahmen im Bereich Futtermittel
geboren wurden sowie neue wissenschaftliche Hinweise. Das Ziel ist,
die Ausrottung der Tierseuche BSE vorantreiben.

In Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen ist die Umsetzung der
neuen Massnahmen diskutiert worden. Es herrscht Einigkeit über das
Ziel, die BSE auszurotten und darüber, dass dazu die Verfütterung von
Mehlen tierischer Herkunft an alle Nutztiere zu verbieten sei. In
Zukunft sollen diese Produkte verbrannt werden. Die dazu notwendigen
Kapazitäten werden bereitstehen. Nicht abgeschlossen sind die
Diskussionen um die Verfütterung von gesundheitlich unbedenklichen
Abfällen aus Schlacht- und Zerlegebetrieben in flüssiger Form an
Schweine und die Verwertung von lebensmitteltauglichen Knochen.
Unbestritten ist die Verwertung von Küchen- und Speiseabfällen in der
Schweinefütterung.

Die Durchsetzung der Massnahmen vom Schlachthof bis zurück zum
Bauernbetrieb soll unter Federführung des Bundes zukünftig strenger
kontrolliert werden. Dazu soll eine gesamtschweizerisch agierende
Kontrollinstanz eingesetzt werden.

Die zusätzlichen BSE-Bekämpfungsmassnahmen dürften Mehrkosten in der
Grössenordnung von 45 Millionen Franken pro Jahr betragen. Über das
Ausmass der Kostenbeteiligung des Bundes wird der Bundesrat zu
befinden haben.

Die vorgesehenen Änderungen bedingen eine Änderung der
Tierseuchenverordnung. Diese soll bis Ende Dezember in die
Vernehmlassung gehen - mit dem Ziel, die Verordnungsänderung am 1.
März 2001 in Kraft zu setzen.

Auskünfte:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96