Unveränderte Bewilligungskontingente 2001-2002 für Ferienwohnungen
Der Bundesrat hat die Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels durch Ausländer für die Periode 2001-2002 festgelegt. Er behielt die jährliche gesamtschweizerische Höchstzahl von 1420 Bewilligungen sowie deren Verteilung auf die Kantone unverändert bei. Wie vor zwei Jahren verzichtete der Bundesrat aus volkswirtschaftlichen Gründen auf eine Herabsetzung. In der Vernehmlassung hatten die Kantone der Beibehaltung der bisherigen Kontingente zugestimmt.
Die 1420 Bewilligungen verteilen sich wie folgt :
Bern 125 Appenzell A.Rh. 5
Luzern 50 Appenzell I.Rh. 5
Uri 20 St.Gallen 45
Schwyz 50 Graubünden 270
Obwalden 20 Aargau 5
Nidwalden 20 Thurgau 5
Glarus 20 Tessin 180
Zug 5 Waadt 160
Freiburg 50 Wallis 310
Solothurn 5 Neuenburg 35
Basel-Landschaft 5 Jura 20
Schaffhausen 10
Bern, 22. November 2000
Weitere Auskünfte:
Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 32