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Grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen: Schweizer Vorsitz an der ersten Tagung der Vertragsparteien

MEDIENMITTEILUNG

Grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen: Schweizer Vorsitz
an der ersten Tagung der Vertragsparteien

Vom 22. bis 24. November findet in Brüssel (Belgien) auf Einladung der
Europäischen Kommission das erste Treffen der Vertragsparteien des
Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von
Industrieunfällen statt. Die Tagung wird vom Schweizer Ernst Berger, Chef
der Sektion Sicherheitstechnik beim Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), präsidiert. Die Schweizer Delegation wird unter anderem
auch an dieser Konferenz Verhandlungen für ein internationales
Haftpflichtprotokoll vorschlagen.

Das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von
Industrieunfällen trat am 19. April dieses Jahres in Kraft. Bis heute haben
19 West- und Osteuropäische Staaten - darunter auch die Schweiz - und die EG
das Übereinkommen ratifiziert. Es wurde im Rahmen der Europäischen
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNO/ECE) realisiert.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien, ihre potenziell
gefährlichen Industrieanlagen zu inventarisieren und bei einem Unfall mit
grenzüberschreitenden Auswirkungen die betroffenen Nachbarländer zu
informieren. Weiter sollen bei diesen Anlagen die Sicherheitsmassnahmen dem
Stand der Technik entsprechen. Dank der Störfallverordnung aus dem Jahre
1991 erfüllt die Schweiz bereits heute die Bestimmungen des Übereinkommens.

Internationale Haftpflicht?

An der ersten Tagung der Vertragsparteien wird der Vorschlag der Schweiz,
ein Protokoll über die internationale Haftpflicht für grenzüberschreitende
Schäden, die durch umweltgefährdende Aktivitäten entstehen können, zur
Diskussion stehen. Es geht darum, dass Opfer von grenzüberschreitenden
Verschmutzungen Schadenersatzansprüche auch grenzüberschreitend geltend
machen können. Dies soll direkt und in einem einfachen Verfahren möglich
werden. Die Schweiz hat dieses Anliegen bereits im März dieses Jahres nach
dem Bergwerksunglück in Rumänien, bei welchem Cyanid in Donau und Theiss und
somit auch in die angrenzenden Länder gelangte, an der
Vertragsparteienkonferenz des UNO/ECE-Übereinkommens zum Schutz und zur
Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
vorgebracht. Der Vorschlag war damals von verschiedenen Ländern befürwortet
worden. Mit dem jetzigen Vorstoss soll die Zusammenarbeit der beiden
Übereinkommen eingeleitet werden.

Bern, 22. November 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte

Martin Schiess, Sektion Sicherheitstechnik, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 079 352 63 89

Bernard Gay, Sektion Sicherheitstechnik, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 76