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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Betreibung für Prämien der Unfallversicherung

Vernehmlassung zu einer parlamentarischen Initiative

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zur Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) eröffnet. Neu sollen Prämien für die obligatorische Unfallversicherung der Betreibung auf Pfandung unterliegen und bei Beträgen unter 1000 Franken keine Konkursbetreibung mehr möglich sein.

Dieser Vorentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Peter Baumberger zurück und bezweckt folgende Änderung des SchKG: Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung sollen künftig nicht mehr der Konkursbetreibung unterliegen, sondern immer der Betreibung auf Pfändung – und zwar auch dann, wenn sie nicht einer öffentlichrechtlichen Versicherung (der SUVA), sondern einer privatrechtlichen Einrichtung geschuldet sind. Die Konkursbetreibung hat sich für viele Prämienschuldner (namentlich für die KMU) als unverhältnismässig erwiesen. Nach dem Vorschlag des Entwurfes soll die Betreibung auf Pfändung darüber hinaus allgemein für sämtliche Forderungen bis zu CHF 1'000 anwendbar sein. Damit soll die Konkursbetreibung für sogenannte Bagatellforderungen gesetzlich ausgeschlossen werden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Februar 2001.

Bern, 22. November 2000

Weitere Auskünfte:

Dominik Gasser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 40 94 - Fax 031/322 42 25