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Änderung der Verordnung zum Wohnbau und Eigentumsförderungsgesetz

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 22.11.2000

Änderung der Verordnung zum Wohnbau und Eigentumsförderungsgesetz

Der Bundesrat hat die Verordnung vom 30. November 1981 zum Wohnbau-
und Eigentumsförderungsgesetz (SR 843.1) geändert. Mit den auf den 1.
Janu-ar 2001 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen wird den aktuellen
Verhältnis-sen auf dem Wohnungsmarkt besser Rechnung getragen.

Im Zentrum der Verordnungsänderung steht die Lockerung der
Belegungsvor-schriften für die Ausrichtung der Zusatzverbilligung I.
Insbesondere in Randre-gionen sind infolge der strikten
Belegungsvorschriften oft Leerstände entstan-den, die zu
Mietzinsausfällen geführt haben. Die Lockerung der
Belegungsvor-schriften hat den Zweck, die Vermietbarkeit der
betreffenden Wohnungen zu verbessern und Leerstände zu vermeiden.

Des Weitern wird festgelegt, dass das Einkommen von Jugendlichen in
Ausbil-dung bis zum Erreichen des 25. Altersjahres zukünftig zur
Ermittlung des massgebenden Einkommens einer Familie nicht mehr
berücksichtigt wird. Da-mit wird verhindert, dass Familien wegen eines
Lehrlingslohnes oder anderer geringer Einkünfte von Jugendlichen auf
die Zusatzverbilligung verzichten müs-sen. Schliesslich erfolgt eine
Anpassung an die bilateralen Verträge mit der EU, indem im Rahmen der
Wohneigentumsförderung EU-Bürger den Schweizer Bürgern gleichgestellt
werden.

Erläuterungen und Verordnung unter diesem Link

http://www.evd.a
dmin.ch/de/dossiers/start.html

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Tf 032 654 91 30