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EFTA - Mexiko : erstes transatlantisches Freihandelsabkommen Bundesrat Pascal Couchepin unterzeichnet das Abkommen am 27. November in Cancun

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 22.11.2000

EFTA - Mexiko : erstes transatlantisches Freihandelsabkommen Bundesrat
Pascal Couchepin unterzeichnet das Abkommen am 27. November in Cancun

Der Bundesrat hat heute dem Chef des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements, Pascal Couchepin, die Vollmacht erteilt,
das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko unter
Ratifikationsvorbehalt zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung soll am
27. Novem-ber dieses Jahres in Cancun, Mexiko, stattfinden.
Anschliessend wird der Bundesrat das Ab-kommen dem Parlament zur
Genehmigung unterbreiten. Unter Vorbehalt der rechtzeitigen
Ge-nehmigung des Abkommens durch den mexikanischen Senat und die
Parlamente der EFTA-Staaten kann dieses am 1. Juli 2001 in Kraft
treten.
Die Bedeutung des Abkommens, welches schweizerischerseits durch eine
Delegation unter Leitung von Botschafter Marino Baldi vom
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgehandelt worden ist, liegt
in erster Linie darin, dass die Schweizer Wirtschaft den gleichen
Zugang zum mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen erhalten
wird wie die Konkurrenten aus der EU und aus den Vereinigten Staaten
sowie Kanada, welche in Mexiko bereits über Vor-zugsbedingungen
verfügen.
Neben der Liberalisierung des Handels mit Industriewaren (Nullzoll bis
2007) und mit Dienstlei-stungen (u. a. Finanzdienstleistungen) enthält
das Abkommen Bestimmungen über den Schutz und die Förderung von
Direktinvestitionen, den Schutz des geistigen Eigentums und den
dis-kriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Beschaffungen. Der
Handel mit Landwirtschaftspro-dukten wird durch bilaterale Abkommen
zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Mexiko geregelt, welche
ebenfalls am 27.11.2000 in Cancun unterzeichnet werden sollen. Die
EFTA-Staaten räumen Mexiko auf verschiedenen
Landwirtschaftserzeugnissen individuell Zollreduk-tionen ein und
gewähren insbesondere für eine Reihe tropischer Produkte Zollfreiheit.
Mexiko ist das erste Überseeland, mit dem die EFTA bzw. die Schweiz
ein Freihandelsabkom-men unterzeichnen wird. Das Abkommen ist
gleichzeitig weit umfassender als die bisherigen Freihandelsabkommen
der Schweiz bzw. der EFTA, welche sich im Wesentlichen auf die
Ver-wirklichung des Freihandels mit Industriegütern beschränkten.
Mexiko ist ein wichtiger Wirt-schaftspartner der Schweiz. Die
Schweizer Exporte betragen gegen eine Mia. SFr. pro Jahr und die
Schweizer Direktinvestitionen in Mexiko fast 3 Mia. SFr.

Auskünfte:
Robin Tickle, Tel. 079 211 62 28 (ab 12.00 Uhr)
Botschafter Marino Baldi, seco, Tel. 031 324 07 55
Minister Christian Etter,seco, Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen, 031 324 08 62