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Neutralitätspraxis der Schweiz - Bericht und Aussprache

Bern, 22. November 2000

Pressemitteilung

Neutralitätspraxis der Schweiz - Bericht und Aussprache

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des neuen aussenpolitischen Berichts
hat der Bundesrat auch eine Aussprache über aktuelle Fragen zur Neutralität
geführt. Grundlage für die Aussprache bildete ein Bericht einer
verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter der Leitung von Franz von Däniken,
Staatssekretär im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten
(EDA).
Die Ausarbeitung des Berichts und die nun geführte Aussprache erfolgte vor
dem Hintergrund der Erfahrungen der Schweiz während des Kosovo-Konflikts
1999. Dieser warf für die Schweiz auch Fragen im Zusammenhang mit ihrer
Neutralität und der Anwendung des internationalen Neutralitätsrechts auf.
Der juristisch ausgerichtete Bericht setzt sich mit Inhalt und Stellenwert
des Neutralitätsrechts im heutigen Völkerrecht auseinander und beleuchtet
die sich in diesem Zusammenhang stellenden umstrittenen Fragen. Überdies
wird die Neutralitätspraxis der Schweiz in den 90er-Jahren unter besonderer
Berücksichtigung des Kosovo-Konflikts dargelegt.
Der Bundesrat pflichtet den Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe bei, wonach
sich die Schweizer Neutralitätspraxis im vergangenen Jahrzehnt im
Wesentlichen bewährt hat. Das Ende des Kalten Krieges und die damit
zusammenhängenden Veränderungen im internationalen Umfeld der Schweiz wirkte
sich im vergangenen Jahrzehnt auch auf die Aussen- und Sicherheitspolitik
und somit auch auf die Neutralität der Schweiz aus. So hat die Schweiz seit
Beginn der 90er-Jahre ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit dem
Ausland ausgebaut und internationale Massnahmen unterstützt, welche bei
einer Gefährdung der Sicherheit und des Friedens ergriffen wurden (z.B.
UNO-Wirtschaftssanktionen). Der Neutralitätsstatus der Schweiz blieb dabei
stets gewahrt. Die Schweizer Neutralität wurde denn auch zu keinem Zeitpunkt
in Frage gestellt, im Gegenteil: Durch die zeit-gemässe Anwendung der
Neutralität blieb die internationale Glaubwürdigkeit der Schweizer
Neutralität gewährleistet.
Wie im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 und im neuen aussenpolitischen
Bericht festgehalten, soll diese Politik auch in Zukunft weiterverfolgt
werden: Die Schweiz bleibt ein neutraler Staat, dies unter konsequenter
Nutzung des bestehenden neu-tralitätsrechtlichen Handlungsspielraums. Sie
wird ihre Neutralität auch weiterhin zeitgemäss anwenden, so wie es sich in
der Vergangenheit bewährt hat.

Der Bericht der Arbeitsgruppe ist auf Internet unter www.eda.admin.ch
abrufbar.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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