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Weko eröffnet eine Untersuchung gegen Coca-Cola und Feldschlösschen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.11.2000

Weko eröffnet eine Untersuchung gegen Coca-Cola und Feldschlösschen

Eine Vereinbarung zwischen Feldschlösschen und Coca-Cola Schweiz
betreffend Softdrinks stellt möglicherweise einen Verstoss gegen das
Kartellgesetz dar. Am 20. No-vember hat die Wettbewerbskommission
(Weko) eine entsprechende Untersuchung eröffnet.

Das Sekretariat der Weko verfügt über Anhaltspunkte, wonach aufgrund
einer Vereinbarung zwischen Coca-Cola und Feldschlösschen die
Wettbewerbsverhältnisse im Bereich des Vertriebs von Softdrinks an
Hotels, Re-staurants, Kantinen und Cafés verzerrt werden.

Im Sommer 2000 haben Feldschlösschen und Coca-Cola Schweiz eine
Vereinbarung betreffend die Produktion und den Vertrieb von Softdrinks
abgeschlossen. Die Ver-einbarung sieht vor, dass Feldschlösschen einen
Teil der Getränke von Coca-Cola für den schweizer Markt herstellt und
in ihrer Vertriebsorganisation als Hauptmarken führt.

Der Coca-Cola AG mit den Marken Sprite, Fanta und Co-ca-Cola kommt im
schweizerischen Softdrink-Markt eine sehr starke Stellung zu.
Feldschlösschen gilt als der be-deutendste Vertreiber von Softdrinks
in der Schweiz.

Die Untersuchung der Weko soll insbesondere zeigen, ob
Konkurrenzprodukte zu diskriminierenden Bedingungen verkauft werden.

Auskünfte:
Roland von Büren 
Präsident der Weko
Tel. 079 667 90 15