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Neuer Aussenpolitischer Bericht des Bundesrates "Aussenpolitischer Bericht 2000 - Präsenz und Kooperation: Interessenwahrung in einer zusammenwachsenden Welt"

Lugano, 16. November 2000

Pressemitteilung

Neuer Aussenpolitischer Bericht des Bundesrates
"Aussenpolitischer Bericht 2000 - Präsenz und Kooperation:
Interessenwahrung in einer zusammenwachsenden Welt"

Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom 15. November 2000 den neuen
Aussenpolitischen Bericht verabschiedet. Dieser löst den "Bericht über die
Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren" vom 29.11.1993 ab. Der
"Aussenpolitische Bericht 2000" stellt dar, wie der Bundesrat die
schweizerische Aussenpolitik im vergangenen Jahrzehnt gestaltet hat und
welche Ziele und Schwerpunkte er sich für die nächsten zehn Jahre vorgibt.

Die neue Schweizerische Bundesverfassung ist am 1. Januar 2000 in Kraft
getreten. Sie gibt der schweizerischen Aussenpolitik die folgenden Ziele
vor:

- Friedliches Zusammenleben der Völker.
- Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie.
- Wahrung der Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland.
- Linderung von Not und Armut in der Welt.
- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Jedes Verfassungsziel wird durch mehrere Schwerpunkte konkretisiert. Diese
Schwerpunkte stellen die einzelnen Themen dar, welche die Aussenpolitik im
nächsten Jahrzehnt prägen werden. Im Vordergrund stehen:

- Die Verstärkung der friedenspolitischen Tätigkeiten, insbesondere bei der
Konfliktverhütung und beim Wiederaufbau, sowie die Offenheit zum Dialog mit
den Kulturen und Zivilisationen der Welt.
- Die Weiterführung der humanitären Politik im Bestreben, zur besseren
Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaats weltweit
beizutragen.
- Die Fokussierung der wirtschaftlichen Interessenwahrung durch attraktive
Rahmenbedingungen im Inland und durch die Durchsetzung schweizerischer
Wirtschaftsinteressen im Ausland.
- Der finanzielle Ausbau der schweizerischen Entwicklungshilfe mit dem
Schwergewicht auf Armutsbekämpfung.
- Die Durchsetzung eines internationalen Rechtsrahmens in der Umweltpolitik.
 Diese Schwerpunkte bedürfen institutioneller Mittel, um wirksam
durchgesetzt werden zu können. Zu diesen Mitteln zählen verstärkte
multilaterale Aktivitäten. Deshalb stellen der Beitritt zur UNO in der
laufenden Legislaturperiode und die Vorbereitung der Entscheidung über die
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU Kernpunkte der
schweizerischen Aussenpolitik dar. Die Entscheidung über die Aufnahme von
EU-Beitrittsverhandlungen will der Bundesrat spätestens in der nächsten
Legislaturperiode treffen. Schliesslich wird der Bundesrat die bilaterale
Aussenpolitik geografisch besser bündeln, um einen möglichst effizienten
Mitteleinsatz zu gewährleisten. Im Vordergrund der entsprechenden
Bestrebungen stehen Südosteuropa und der Mittelmeerraum.

- Der Bericht besteht aus einer Einleitung, in welcher Bilanz gezogen wird
über die Aktivitäten der schweizerischen Aussenpolitik in den 90er Jahren.
- Ziffer 2 ist der Beschreibung der im vergangenen Jahrzehnt im Umfeld der
Schweiz eingetretenen weltweiten und europäischen Veränderungen sowie ihrer
Auswirkungen auf die Zukunft gewidmet.
- Ziffer 3 enthält die Darstellung der künftigen Leitlinien, Ziele und
Schwerpunkte der schweizerischen Aussenpolitik.
- In einem Anhang werden an Hand von Beispielen die einzelnen Aktivitäten
der schweizerischen Aussenpolitik im vergangenen Jahrzehnt dargestellt.

Der Bericht (50 Seiten Text, 20 Seiten Anhang) kann eingesehen werden unter:
deutsche Version: http://www.eda.admin.ch
französische Version: http://www.dfae.admin.ch
italienische Version: http://www.dfae.admin.ch

Eine englische Übersetzung wird in Kürze ebenfalls auf das Netz geschaltet.

Weitere Auskünfte
Staatssekretariat EDA, Giulio Haas, Tel. 031 / 323 04 83

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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