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Die Schweiz soll dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten

Bern, 15. November 2000

Pressemitteilung

Die Schweiz soll dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten

Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft

Der Bundesrat beabsichtigt, das Römer Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs zu ratifizieren. Dieses Vorhaben ist in der im Sommer
durchgeführten Vernehmlassung bei den Kantonen, den Bundesgerichten, den
politischen Parteien und interessierten Organisationen auf ein insgesamt
sehr positives Echo gestossen. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Botschaft
zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet.

Am 17. Juli 1998 stimmte eine Staatenkonferenz in Rom mit überwältigendem
Mehr einem Vertrag zu - dem "Römer Statut" -, mit dem ein ständiger
Internationaler Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag geschaffen wird.
Dieser Gerichtshof wird zuständig für die Beurteilung von besonders schweren
Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen:
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Obwohl
es an entsprechenden Verboten nicht fehlt, wurden auch in der jüngeren
Geschichte Millionen von Kindern, Frauen und Männer Opfer unsäglicher
Gräueltaten. Allzu oft wurden die dafür Verantwortlichen nie zur
Rechenschaft gezogen. Die Errichtung eines ständigen Strafgerichtshofs, das
der Straflosigkeit ein Ende zu setzen vermöchte, wurde seit Jahrzehnten
erwartet. Seine Schaffung stellt einen wertvollen Beitrag zu Frieden und
Sicherheit dar.

Der Gerichtshof wird dann tätig, wenn die für die Strafverfolgung in erster
Linie zuständigen innerstaatlichen Behörden nicht willens oder nicht in der
Lage sind, eines der genannten Verbrechen, das auf ihrem Staatsgebiet oder
von einem ihrer Staatsangehörigen begangen wird, ernsthaft zu verfolgen.
Dieser Fall kann etwa dann eintreten, wenn die Justizbehörden eines Landes
als Folge kriegerischer Ereignisse zusammengebrochen sind oder von Personen
kontrolliert werden, die am fraglichen Verbrechen mitschuldig sind.

 Vor dem Hintergrund der humanitären Tradition der Schweiz und ihrer Rolle
als Depositarstaat der Genfer Konventionen hat die Schweiz die Arbeiten zur
Errichtung eines starken und unabhängigen Gerichtshofs massgeblich
unterstützt. Der Gerichtshof wird seine Tätigkeit aufnehmen können, wenn 60
Staaten das Statut ratifiziert haben. Bis jetzt haben zwar erst 22 Staaten
diesen Schritt getan; weltweit haben aber zahlreiche weitere die
Vorbereitungsarbeiten so weit vorangetrieben, dass mit einem Inkrafttreten
des Statuts in naher Zukunft gerechnet werden darf.

Mit der Ratifikation des Statuts verpflichtet sich ein Vertragsstaat, mit
dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und dessen Urteile zu anerkennen. Der
Bundesrat unterbreitet den Eidgenössischen Räten zusammen mit der
Ratifikationsvorlage einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Weitere Auskünfte:
Jürg Lindenmann, Direktion für Völkerrecht, Tel. 031 324 55 99

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Information