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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Von Wattenwyl-Gespräche vom 10. November 2000

Mündliche Information durch den Bundesratssprecher

Die Vorsteherin des EDI, Ruth Dreifuss, hat die Regierungsparteien über die Kompetenzaufteilung bezüglich der Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung informiert.

Für den Bundesrat hat sich das aktuelle System bewährt:

* Der Bundesrat bezeichnet die Leistungserbringer, die zugelassen werden,

* das EDI die medizinischen Leistungen

* und das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die Medikamente, die auf die Spezialitätenliste aufgenommen werden.

In komplexen medizinischen, pharmazeutischen, technischen und wirtschaftlichen Fragestellungen lassen sich das EDI und das BSV jeweils von Fachkommissionen beraten.

Auch wenn die aktuelle Kompetenzaufteilung nicht geändert werden soll, prüft Frau Dreifuss dennoch eine Möglichkeit, den Bundesrat im Voraus über Entscheidungen zu informieren, die politisch sensibel sind oder deren finanzielle Auswirkungen eine grosse Tragweite haben.

10.11.2000