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Weltklimakonferenz in Den Haag (NL) vom 13. bis 24. November: Für die Schweiz ist die Reduktion der CO2-Emissionen in den Industrieländern vorrangig

MEDIENMITTEILUNG

Weltklimakonferenz in Den Haag (NL) vom 13. bis 24. November

Für die Schweiz ist die Reduktion der CO2-Emissionen in den Industrieländern
vorrangig

Im Kampf gegen den Treibhauseffekt und die Klimaerwärmung müssen die
Industrieländer zunächst ihre eigenen CO2-Emissionen mindern. Der im
Protokoll von Kyoto vorgesehene Handel mit Emissionsrechten sollte nur
subsidiär als zusätzlicher Beitrag eingesetzt werden. Diese Position wird
die Schweiz bei der 6. Konferenz der Vertragsparteien der Konvention der
Vereinten Nationen über Klimaänderungen vertreten, die vom 13. bis 24.
November in Den Haag stattfindet. Während dieser Konferenz sollen die
Verhandlungen über die Umsetzungsmodalitäten des Protokolls von Kyoto zum
Abschluss kommen. Damit wird der Weg frei für die Ratifizierung des
Übereinkommens und die Umsetzung der Klimaschutzmassnahmen auf weltweiter
Ebene. Bundesrat Moritz Leuenberger, Chef des UVEK, wird die Schweizer
Delegation leiten.

Die aus dem Verbrauch fossiler Energie (Kohle, Erdöl und Erdgas) und aus der
Entwaldung entstehenden Treibhausgasemissionen tragen erheblich zur globalen
Klimaerwärmung bei. Wenn nichts zur Reduktion dieser Emissionen unternommen
wird, sagen die Wissenschafter bis zum Jahr 2100 eine Erhöhung der globalen
Durchschnittstemperatur um 1,5 bis 6 Grad voraus. Der Meeresspiegel könnte
um rund 50 cm ansteigen. Die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen
Folgen solcher Klimaänderungen wären katastrophal.

Um die Treibhausgasemissionen zu begrenzen, unterzeichneten 1992 viele
Staaten das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.
1997 wurde dieses Engagement durch das Protokoll von Kyoto ergänzt. Darin
werden für jedes Industrieland Reduktionsziele für Treibhausgase individuell
festgelegt. Die Schweiz hat dieses Protokoll unterzeichnet und sich damit
verpflichtet, ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 8% zu
verringern.

Mögliche Reduktionsinstrumente können gemäss dem Protokoll von Kyoto
wirtschaftliche Massnahmen sein, wie z.B.: gemeinsame Umsetzung von
Klimaschutzprojekten zwischen Industrieländern (Joint Implementation); unter
Industrieländern handelbare Emissionszertifikate (International Emission
Trading); Mechanismus zur Förderung einer "sauberen" Entwicklung zwischen
Industrie- und Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism). Darüber
hinaus sieht das Protokoll die Möglichkeit vor, bei der Erstellung der
Emissionsbilanz das in den Wäldern gebundene CO2 anzurechnen.

Die COP 6 muss für die Umsetzung dieser Mechanismen genaue Regeln und
Modalitäten festlegen. Verhandlungsgegenstand sind unter anderem der Anteil
am Reduktionsziel, der ausserhalb der Landesgrenzen erreicht werden darf,
die Berücksichtigung der Wälder als CO2-Senken sowie die Einhaltung der
Verpflichtungen.

Die Schweiz befürwortet ein strenges System

Die Schweiz wird für die Einhaltung der Kyoto-Verpflichtungen und die
Emissionsreduzierung in den Industrieländern eintreten. In diesem Sinne
plädiert sie unter anderem:

- für Transparenz bei der Verwendung der Kyoto-Mechanismen (gemeinsame
Umsetzung von Klimaschutzprojekten, handelbare Emissionszertifikate,
Mechanismus zur Förderung einer «sauberen» Entwicklung). Die Umsetzung muss
auf ökologisch integere und wirtschaftlich effiziente Weise erfolgen. Die
Transparenz ist durch Beratungen mit den verschiedenen betroffenen Kreisen
zu gewährleisten, insbesondere mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus
den Entwicklungsländern. Der Handel mit Emissionsrechten sollte nur
subsidiär als ergänzender Beitrag eingesetzt werden. Die Schweiz wird einen
Antrag stellen, wonach der Handel mit Emissionsrechten nur zulässig ist,
wenn damit mehr als die im Protokoll festgelegten Reduktionen erreicht
werden.

- für eine begrenzte Anrechnung der Biomasse (Wälder usw.) als Beitrag zur
Reduzierung der CO2 -Emissionen (Kohlenstoff-Senken). Berücksichtigt werden
dürfen nur Mengen, die eindeutig ermittelt wurden. Die Anrechnung der
Kohlenstoff-Senken darf die Länder nicht von aktiven Massnahmen zur
Emissionsminderung abhalten, da diese nach wie vor Hauptziel der Konvention
bleiben.

- für ein strenges und glaubwürdiges System zur Einhaltung der
Verpflichtungen. Dieses System muss Massnahmen vorsehen, die von technischer
Hilfe für Länder mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen
bis zu Strafsanktionen (mit wirtschaftlichen Auswirkungen) im Falle
schwerwiegender Vertragsverletzungen gehen.  Diese Massnahmen müssen auch
ökologisch wirksam sein, indem die entstandene Umweltbelastung beseitigt
wird. Die Schweiz unterstützt ausserdem die Errichtung eines Fonds zur
Vergabe von Krediten für Projekte, die niedrigere CO2-Emissionen zum Ziel
haben.

Die Schweiz wendet das Protokoll von Kyoto bereits an

Das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene CO2-Gesetz ist die konkrete Umsetzung
der im Protokoll von Kyoto eingegangenen Verpflichtungen. Das Gesetz sieht
vor, den CO2-Ausstoss bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990 um 10% zu vermindern,
was dem in Kyoto für die Schweiz festgelegten Reduktionsziel entspricht
(siehe Faktenblatt über Konvention und Protokoll). Dieses Ziel wird mit den
bereits existierenden freiwilligen Massnahmen erreicht, die allerdings falls
notwendig durch eine frühestens 2004 in Kraft tretende CO2-Abgabe ergänzt
werden könnten. Unternehmen, die sich fest zur freiwilligen Emissionssenkung
verpflichten, werden von der Abgabe befreit. Die Regierung verhandelt zur
Zeit mit verschiedenen Sektoren der Wirtschaft über die Durchführung
freiwilliger Vereinbarungen.

Das CO2-Gesetz gibt dem Privatsektor ausserdem die Möglichkeit, die im
Protokoll von Kyoto vorgesehenen wirtschaftlichen Mechanismen einzusetzen.
Die Regelung der Anwendungsmodalitäten für diese Instrumente wird gemäss den
kommenden Beschlüssen von Den Haag erfolgen.

Die wirtschaftlichen Instrumente des Protokolls von Kyoto

Gemeinsame Umsetzung (Joint Implementation). Hierbei handelt es sich um die
gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten durch Investoren und Partner
aus verschiedenen Industriestaaten (meist in Mittel- und Osteuropa)
verbunden mit dem Transfer von Gutschriften für die erzielten Reduktionen in
Form von sogenannten "Emissionsreduktionseinheiten" (Emission Reduction
Units, ERU).

Mechanismus zur Förderung einer «sauberen» Umwelt (Clean Development
Mechanism). Ein durch Industrieländer finanzierter Mechanismus zur Förderung
einer nachhaltigen Entwicklung in Entwicklungsländern, der u.a. die
gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern im
Sinne der Joint Implementation zulässt. Dabei können die Entwicklungsländer
als "Gastländer" Gutschriften für erzielte Reduktionen (sog. Certified
Emission Reductions, CER) an ausländische Investoren transferieren.

Handel mit Emissionszertifikaten (Emissions Trading). Der Handel mit
Emissionsrechten unter den zu Emissionsreduktionen verpflichteten
Industrieländern, wobei sich die Rechte aus der Unterschreitung der gemäss
Protokoll zulässigen Emissionsmenge ergeben.

Der weltweite Markt für Investitionen im Rahmen der Kyoto-Mechanismen wird
für die erste Verpflichtungsperiode (2008-12) auf US$ 20-30 Mrd. pro Jahr
geschätzt.

Was sind Kohlenstoff-Senken?

In der klimapolitischen Diskussion werden mit dem Begriff "Senken" Vorgänge
bezeichnet, die der Atmosphäre mittel- bis längerfristig Treibhausgase
entziehen und Kohlenstoffspeicher bilden. Ökosysteme, insbesondere der Wald,
landwirtschaftlich genutzter Boden und die Ozeane wirken als natürliche
Kohlenstoff-Senken.

Die Kohlenstoff-Senken können nicht unbegrenzte Mengen an CO2 speichern. Ein
wichtiger Speicher ist der Wald, da durch das Wachstum von Bäumen CO2 in
Form von Kohlenstoff über längere Zeit in die Biomasse aufgenommen wird. Die
"Senke" ist gefüllt, wenn das Wachstum der Bäume abgeschlossen ist, d.h. in
unseren Breitengraden nach 100-300 Jahren, in den Tropen nach 30-150 Jahren.
Bei Übernutzung wird der Wald zur Emissionsquelle, weil der Kohlenstoff im
Holz bei Verbrennung oder Verrottung oder bei Entsorgung des als Baumaterial
benutzten Holzes wieder als CO2 freigesetzt wird. Bei nachhaltiger Nutzung,
d.h. wenn soviel Holz geerntet wird wie nachwächst, ist die CO2-Bilanz
ausgeglichen.

Je nach Bewirtschaftungsweise kann auch der landwirtschaftlich genutzte
Boden durch die Anreicherung von Kohlenstoff eine Senke darstellen. Mit der
Bildung von Humus nimmt der Kohlenstoffgehalt im Boden zu. Führt die
Bodennutzung zu Erosion oder zu einer Abnahme der Humusschicht, dann setzt
der Boden umgekehrt Kohlenstoff frei und wird zur CO2-Quelle.

Bern, 9. November 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Philippe Roch, Direktor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 93 01
Beat Nobs, Botschafter, Chef der Abteilung Internationales, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 23
José Romero, Abteilung Internationales, Sektion Konventionen, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 68 62

Beilagen:

Liste der Mitglieder der Schweizer Delegation
Graphiken: Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten in der Schweiz /
Treibhausgasemissionen in 4 Hauptsektoren in der Schweiz
Faktenblätter: Klimakonvention und Protokoll / Ziele der COP6 und Position
der Schweiz / Ländergruppen bei den Verhandlungen der COP6 / Klimapolitik
der Schweiz / Klimaänderungen in der Schweiz

Internet:

Das Treibhausgasinventar kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.admin.ch/buwal/klima/d/inventare.htm.
Eine Datenbank über Treibhausgasemissionen der Industrieländer befindet sich
unter: http://www.unfccc.de/resource/tempemis.html.
Siehe ebenfalls die Website der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe
über Klimaänderungen: http://www.ipcc.ch