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Umlauf-Kabinenbahn zum Hockenhorngrat kann gebaut werden

Der Bundesrat verlangt aber konkrete Ausgleichsmassnahmen

Die Luftseilbahn Wiler-Lauchernalp AG kann die geplante Umlauf-Kabinenbahn zum Hockenhorngrat bauen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegen die Konzessionserteilung abgewiesen. Er hat aber konkrete Massnahmen als Ausgleich zum Verlust des bisher unerschlossenen Gebietes festgelegt. Der Entscheid ist kein Präjudiz für weitere Erschliessungen im Hochgebirge.

Die Luftseilbahn Wiler-Lauchernalp AG will eine Umlauf-Kabinenbahn mit 15er-Gondeln von der Gandegg (2725 m) zum Hockenhorngrat (3100 m) bauen, um ein schneesicheres Skigebiet zu erschliessen. Im Konzessionsverfahren erhob die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) Einsprache. Am 3. Januar 2000 wies das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Einsprache ab und erteilte die Konzession. Die für eine Erschliessung erforderliche Voraussetzung eines "grösseren Tourismusortes" sei für die Region Kandersteg/Lötschental erfüllt. Die Ausweitung des Skigebiets sei vertretbar, und mit den noch festzulegenden Ausgleichsmassnahmen werde eine Gegenleistung für den Verlust des bisher unerschlossenen Gebietes erbracht. Gegen diese Konzessionserteilung erhob die SL am 2. Februar 2000 Beschwerde beim Bundesrat.

Der Bundesrat bestätigte den Entscheid des UVEK in der Hauptsache. Er hielt aber fest, es handle sich um einen Grenzfall, der nicht zu einem Präjudiz für weitere Erschliessungen im Hochgebirge werden dürfe. Der Bundesrat hiess die Beschwerde insoweit gut, als die Ausgleichsmassnahmen so konkret zu formulieren sind, dass sich auch verbindlich umgesetzt werden können. Er legte fest, dass die Konzessionärin im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) eine Ausgleichsmassnahme selbst realisieren oder ersatzweise 75 000 Franken für ein Natur- und Landschaftsschutzprojekt des BUWAL bezahlen muss.

Weitere Auskünfte:

Eduard Achermann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 47 82

Bern, 9. November 2000