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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Besuch einer Delegation aus der Demokratischen Republik Kongo in Bern am 7. November 2000

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 8. November 2000

Pressemitteilung

Besuch einer Delegation aus der Demokratischen Republik Kongo in Bern
am 7. November 2000

Eine Delegation aus der Demokratischen Republik Kongo ist unter Leitung des
kongolesischen Generalstaatsanwalts Luhonge Kabinda Ngoy am 7. November 2000
in Bern empfangen worden. Gegenstand der Gespräche zwischen der Delegation
aus Kongo und dem Bundesamt für Justiz sowie der Direktion für Völkerrecht
des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten bildeten die zwischen
beiden Staaten hängigen Rechtshilfefälle; wobei das kongolesische
Rechtshilfegesuch bezüglich des früheren Präsidenten Mobutu im Vordergrund
stand.

Die Schweizer Behörden haben ihre Bereitschaft bekräftigt, im Rahmen des
Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen mit den
kongolesischen Behörden zusammenzuarbeiten. Die Schweiz hat in den
vergangenen Jahren den ersuchenden Staat wiederholt darauf aufmerksam
gemacht, dass dieser das auf seinem eigenen Staatsgebiet vorzunehmende
Verfahren in Zusammenhang mit der Blockierung von Geldern und der
Beschlagnahmung von Vermögenswerten innerhalb eines vernünftigen Zeitraums
einzuleiten und abzuschliessen hat. Die Vertreter der Schweizer Behörden
haben ihren kongolesischen Gesprächspartner daran erinnert, dass ohne ein
derartiges Verfahren sich die Schweiz ausser Stande sieht, an ihren
Sperrmassnahmen festhalten zu können.