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Die Post kann Buslinien in Interlaken betreiben

MEDIENMITTEILUNG

Die Post kann Buslinien in Interlaken betreiben

Vier Buslinien in Interlaken können nun doch von der Post betrieben werden.
Das UVEK hat gegen den Zuschlag eingereichte Beschwerden abgewiesen.

Aufgrund einer Ausschreibung hatten das Amt für öffentlichen Verkehr des
Kantons Bern und das Bundesamt für Verkehr den künftigen Betrieb von vier
Buslinien im Raum Interlaken der Schweizerischen Post zugeschlagen. Ein
Mitbewerber sowie eine Gewerkschaft und eine Einzelperson beschwerten sich
gegen diesen Entscheid beim UVEK. Dieses kam nun zum Schluss, dass die
Gewerkschaft und die Einzelperson nicht zur Beschwerde berechtigt waren. Die
vorgebrachten Gründe des Mitbewerbers waren zudem nicht geeignet, die
Abweisung seiner Offerte rückgängig zu machen. Die getroffene Wahl ist
begründet und verstösst weder gegen das Gleichbehandlungsgebot noch gegen
das Willkürverbot.

Im Zentrum stand bei diesem Verfahren die Frage, ob die Post bei ihrer
Offerte genügend Personal eingerechnet habe und ob sie das Personal zu
üblichen Bedingungen beschäftigen werde. Anhand der Abklärungen, die von den
Vorinstanzen getroffen worden waren, und der im Verfahren vor dem UVEK
abgegebenen Erklärungen erwiesen sich aber die in der Beschwerde in diese
Richtung zielenden Rügen als unbegründet.

Ebenfalls abgewiesen werden mussten verschiedene Anträge, die auf eine
Korrektur der durch die Vorinstanzen vorgenommenen Offertbewertungen
hinzielten. Diese Bewertungen erwiesen sich als nachvollziehbar und
begründet. Es lag ihnen weder eine Ungleichbehandlung noch Willkür zugrunde.

Bern, 8. November 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:  Edmund Knutti, wiss. Adjunkt Rechtsdienst GS-UVEK, Tel. 031 322
55 25