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Bundesrat verbietet angeln mit lebenden Köderfischen; Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei

MEDIENMITTEILUNG

Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei

Bundesrat verbietet angeln mit lebenden Köderfischen

Der Bundesrat hat die Fischerei-Verordnung revidiert. Er hat zwei
umstrittene Bestimmungen neu geregelt. Die neue Verordnung verbietet  das
Verwenden von lebenden Köderfischen. Erlaubt wird inskünftig das Einsetzen
der landesfremden Regenbogenforelle in geschlossenen Anglerteichen.

Das Verbot des Bundesrates für die Verwendung von lebenden Köderfischen
entspricht einem zeitgemässen Tierschutz.  Ausnahmen werden in seltenen
Fällen zugelassen. Wenn lebende Köderfische für einen erfolgreichen
Fischfang unabdingbar sind - beispielsweise beim Hechtfang im verkrauteten
Teich - können die Kantone lokale Ausnahmen zulassen. Die neue Regelung ist
auch aus der Sicht des fischereilichen Artenschut-zes er-wünscht, da oft
nichteinheimische Fischarten als lebende Köder verwendet wurden und sich so
in den Gewässern verbreiten konnten. Der kürzlich vom Schweizerischen
Fischerei-Verband verabschiedete Ethik-Kodex für Angelfischer enthält eine
Formulierung, die mit der neuen Bundesregelung weitgehend übereinstimmt.

Während der letzten zehn Jahre haben die Fischer aus bisher ungeklärten
Gründen um rund  50 % weniger Bachforellen gefangen. Dies führte zu
Diskussionen um den Einsatz der ursprünglich aus Amerika stammenden
Regenbogenforelle. Anglerkreise wünschten deshalb, dass Regenbogenforellen
überall eingesetzt werden dürfen, wo die Bachforelle Überlebensprobleme
aufweist. Der Bundesrat, die grosse Mehrheit der Kantone und die
Naturschutzorganisationen zeigen aber eine von Artenschutz und
Vorsorgeprinzip geprägte Haltung. Sie lehnen den Einsatz der
Regenbogenforelle in offenen Gewässern ab. Die sehr ähnlichen
Lebensraumansprüche der beiden Arten würden zu Konkurrenzsituationen und
damit zu zusätzlichem Stress für die Bachforellen führen. Der Bundesrat
erlaubt hingegen den Einsatz der Regenbogenforelle in Anglerteichen. Das
sind künstliche, geschlossene Kleingewässer, in welchen Fische eingesetzt
und später von Anglern gefangen werden.

Eine weitere Änderung betrifft ein Verbot für den Lachsfang im Einzugsgebiet
des Rheins. Damit wird eine internationale Verpflichtung aus dem
Wiederansiedlungsprojekt für den Lachs im Rhein umgesetzt. Nachdem beim
Kraftwerk Iffezheim (rund 100 km unterhalb Basel) im Juni 2000 eine
Fischtreppe eröffnet wurde, wachsen die Chancen, dass aus dem Meer
aufsteigende Langdistanzschwimmer die Schweiz erreichen. Bis Ende August
haben bereits über 200 Meerforellen und 40 Lachse dieses ehemalige
Wanderhindernis passiert.

Weiter wurde die Aufzucht von nichteinheimischen Stören in geschlossenen
Fischzuchtanlagen zugelassen, und über ein Dutzend Fischarten erhielten nach
einer internationalen Nomenklaturbereinigung neue lateinische Namen.

Die Änderung der Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft; für die
Umsetzung der Köderfischregelung wird den Kantonen bis 1. Januar 2003 Zeit
gegeben.

Bern, 8. Novermber 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Erich Staub, Chef Sektion Fischerei, Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 77

Beilagen: Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei