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Rinderwahnsinn / BSE : Der Bund muss in die Pflicht genommen werden

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.11.2000

Rinderwahnsinn / BSE : Der Bund muss in die Pflicht genommen werden

An ihrer Sitzung vom 7. November 2000 hat die Eidg. Kommission für
Konsumentenfragen sich intensiv mit den aktuellen Problemen des
Rinderwahnsinns / BSE beschäftigt.  Sie empfiehlt dem Bundesrat die
nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Gesundheit der
Konsumenten zu gewährleisten.  Dies betrifft vor allem die Verstärkung
der Information und der Kontrollen.  Unter dem Gesichtspunkt des
Vorsichtsprinzips sollte die Verfütterung von Tiermehl an sich
generell verboten werden. Was aber das Verbot des Tiermehls betrifft,
ist die Kommission sich jedoch bewusst, dass ein solches einerseits zu
Illusionen verleiten könnte und anderseits die Schweiz auf diesem
Gebiet ohnehin nicht den Alleingang wählen kann.

Nach Auffassung der Kommission sind die folgenden Probleme bei einem
Verbot der Verfütterung des Tiermehls zu beachten: Fütterungspraxis
für die betroffenen Tiere; Entsorgung der Fleischabfälle, Verteuerung
des einheimischen Fleisches; Vergrösserung des Fleischangebotes, das
im Ausland nach in der Schweiz verbotenen Methoden produziert und in
die Schweiz zu einem billigeren Preis importiert wird; usw.

Die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen erinnert an die
Verantwortlichkeit der Regierung, die Produktsicherheit der
Lebensmittel auf dem Markt zu gewährleisten. Selbst wenn zur Zeit über
den Rinderwahnsinn / BSE noch verschiedene wissenschaftliche Meinungen
vorhanden sind, die als Grundlage für Regelungen des
Konsumentenschutzes gelten, so erscheint es heute gleichwohl
erforderlich, zumindest politisch vorläufige Massnahmen zu treffen.
Sobald die Analyse der Risiken im Hinblick auf die Gesundheit der
Konsumenten bekannt ist, sind die zutreffenden  Gesetzesnormen zu
erlassen.

Die Kommission fordert, dass die Regierung alles daran setzt, das
Recht auf Information der Konsumenten durchzusetzen. Nur die
Transparenz kann dem Konsumenten das Vertrauen für seine
Marktentscheide verschaffen.

Die Kommission fordert sodann eine Verstärkung der Kontrollen. Auch
wenn stets ein sog. Restrisiko bestehen bleiben wird, so kann doch
gefordert werden, dass keine Fehler bei der Produktion, der
Verarbeitung und des Vertriebs verursacht werden.

Es ist vordringlich, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um die
Kontrollen zu verstärken und um die Produzenten zur Verantwortung
anzuhalten. Nach dem Dioxin-Skandal und dem Hormonfleisch zeigt die
neue Bedrohung durch den Rinderwahnsinn / BSE einmal mehr die
Notwendigkeit zur Einrichtung einer übergeordneten Kontrollinstanz in
der Schweiz.

Auskünfte:
Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen 
Effingerstrasse 27 3003 Bern
Tel. : +41 31 322 20 21
Fax : +41 31 322 43 70
E-mail : Monique.Pichonnaz@gs-evd.admin.ch
Internet : www.konsum.admin.ch