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Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 6.11.2000

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko

Paraphierung in Genf

Am 3. November 2000 konnte in Genf das Freihandelsabkommen zwischen
den EFTA-Staaten und Mexiko paraphiert werden. Mit der Paraphierung
haben die Unterhändler bestätigt, dass die Verhandlung in der Sache
abgeschlossen ist. Die Unterzeichnung des Abkommens ist für Ende
November dieses Jahres in Mexiko vorgesehen. Unter Vorbehalt der
rechtzeitigen Genehmigung des Abkommens durch den mexikanischen Senat
und die Parlamente der EFTA-Staaten (neben der Schweiz Norwegen,
Island und das Fürstentum Liechtenstein) könnte dieses am 1. Juli 2001
in Kraft treten. Das Abkommen wurde in der Rekordzeit von knapp drei
Monaten ausgehandelt. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung
von Botschafter Marino Baldi vom Staatssekretariat für Wirtschaft
(seco).

Die Bedeutung des Abkommens liegt in erster Linie darin, dass die
Schweizer Wirtschaft damit den gleichen Zugang zum mexikanischen Markt
erhalten wird wie die Konkurrenten aus der EU und aus den Vereinigten
Staaten sowie Kanada. Die EU verfügt auf dem mexikanischen Markt dank
einem mit Mexiko vor kurzem abgeschlossenen Freihandelsabkommen über
Vorzugsbedingungen, und die USA und Kanada geniessen eine
Vorzugsstellung aufgrund des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens
(NAFTA). Das EFTA-Mexiko-Abkommen wird nicht nur die Schweizer
Industrie (durch stufenweisen Zollabbau und Nullzoll ab dem Jahr 2007)
von Diskriminierungen befreien, sondern auch den Schweizer Banken,
Versicherungs-gesellschaften und anderen Dienstleistungsanbietern
dieselben Marktzugangsmöglichkeiten wie ihren Konkurrenten aus der EU
und Nordamerika gewährleisten.

Neben dem Freihandel für sämtliche Industrieprodukte (Uhren, Maschinen
und Geräte, Chemie, Pharmazeutika, Textilien, usw.) und der
Liberalisierung im Dienstleistungssektor beinhaltet das Abkommen u. a.
Bestimmungen über den Schutz und die Förderung von
Direktinvestitionen, den Schutz des geistigen Eigentums (Patent- und
Markenschutz usw.) und den diskriminierungsfreien Zugang bei
öffentlichen Beschaffungen. Der Handel mit  Landwirtschaftsprodukten
wird durch bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und
Mexiko geregelt. Die EFTA-Staaten räumen Mexiko auf verschiedenen
Erzeugnissen individuell Zollreduktionen ein und gewähren insbesondere
für eine Reihe tropischer Produkte Zollfreiheit.

Mexiko ist ein wichtiger Handelspartner der Schweiz. Bereits ohne
Freihandelsabkommen betragen die Schweizer Exporte gegen eine Mia.
SFr. pro Jahr, mit steigender Tendenz. Die Schweiz ist zudem eines der
wichtigsten Herkunftsländer für ausländische Direktinvestitionen in
Mexiko (gegenwärtig belaufen sich die Schweizer Direktinvestitionen in
Mexiko auf fast 3 Mia. SFr.). Das Freihandelsabkommen wird
Zolleinsparungen für die Schweizer Industrie von jährlich über 100
Mio. SFr. zur Folge haben.

Mexiko ist das erste Überseeland, mit dem die EFTA bzw. die Schweiz
ein Freihandelsabkommen unterzeichnen wird. Gleichzeitig ist dieses
Abkommen inhaltlich weit umfassender als die bisherigen Abkommen,
welche die Schweiz im Rahmen der EFTA abgeschlossen hat. Die
bisherigen Freihandelsabkommen der EFTA beschränken sich auf
Mittel-/Osteuropa und auf den Mittelmeerraum. Ihr Geltungsbereich ist
zudem im Wesentlichen auf den Abbau von Beschränkungen des
Warenhandels (Zollabbau) limitiert.

Das Abkommen mit Mexiko ist Teil der von den EFTA-Ministern
beschlossenen Ausweitung der EFTA-Drittlandpolitik auf Länder
ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums. Damit wird der weltweit
zunehmenden Tendenz zu umfassenden (d. h. nicht auf Industriezölle
beschränkten), überregionalen präferenziellen Abkommen Rechnung
getragen. Diese Entwicklung hängt damit zusammen, dass der
multilaterale Marktöffnungsprozess (WTO, OECD) gegenwärtig nur
zögerlich vorankommt und dass weitergehende
Liberalisierungsfortschritte zwischen einer begrenzten Zahl von
Ländern mit relativ ähnlicher wirtschaftspolitischer Ausrichtung
leichter realisierbar sind. Die Schweiz als stark exportabhängiges und
gleichzeitig keinem Wirtschaftsblock angehörendes Land kann eine
Erosion der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unter diesen
Umständen nur vermeiden, wenn sie ihre Freihandelspolitik geografisch
und inhaltlich ausweitet. Trotzdem bleibt richtig, dass den
aussenwirtschaftspolitischen Interessen kleiner und mittelgrosser
Volkswirtschaften, welche bei bilateralen Verhandlungen nur
beschränkte Hebelwirkung haben, grundsätzlich am besten mit einer
Liberalisierung im multilateralen Rahmen gedient ist. Die Schweiz
setzt denn auch ihre Anstrengungen zur Unterstützung derselben
unvermindert fort.

Auskünfte:
Botschafter Marino Baldi (031) 324 07 55 
Minister Christian Etter, Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen, (031) 324 08 62