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Verbot für Mehle tierischer Herkunft

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 3.11.2000

Verbot für Mehle tierischer Herkunft

Das Bundesamt für Veterinärwesen schlägt dem Bundesrat ein Verbot für
die Verwendung von Mehlen tierischer Herkunft sowie einiger
spezifischer Fettarten in Futtermitteln vor. Anlass dazu sind BSE
Fälle bei Kühen, welche nach den im Mai 1996 verschärften Massnahmen
im Bereich Futtermittel geboren wurden sowie wissenschaftliche
Hinweise. Die neuen Massnahmen sollen die Ausrottung der Tierseuche
BSE vorantreiben. Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
drängen sich keine zusätzlichen Massnahmen auf.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat zusammen mit Fachleuten
und den betroffenen Kreisen eine Lagebeurteilung zur BSE vorgenommen.
Aufgrund der Konsultationen sind die Beteiligten zum Schluss gekommen,
dass als zusätzliche Vorsorgemassnahme der Einsatz von Mehlen
tierischer Herkunft bei der Fütterung aller Nutztiere zu verbieten
sei. Das Verbot soll auch die sogenannten Extraktionsfette umfassen,
welche bei der Verarbeitung von tierischen Abfällen für technische
Zwecke sowie als Futterzusatz gewonnen werden. Ziel der Massnahmen ist
es, die Ausrottung der Tierseuche BSE voranzutreiben. Dazu wird das
BVET dem Bundesrat eine entsprechende Änderung der
Tierseuchenverordnung vorschlagen. Die Einzelheiten der praktischen
Umsetzung und die Konsequenzen der neuen Massnahmen müssen mit
Experten und betroffenen Kreisen noch erarbeitet werden. Es gilt unter
anderem, Fragen im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Einführung, dem
Import und der Finanzierung zu klären.

Auskünfte:
Dagmar Heim, Projektleiterin BSE, 031 324 99 93 
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, 031 323 84 96