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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Pressemitteilung

Bundesrätliche Initiative zum eidgenössischen Urnengang vom 26. November 2000

Auch Gondos BürgerInnen sollen abstimmen können

Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der von schweren Unwettern heimgesuchten Walliser Gemeinde Gondo-Zwischbergen soll der eidgenössische Urnengang vom 26. November 2000 nicht vorenthalten bleiben. Auf Antrag von Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz hat der Bundesrat entsprechende Massnahmen beschlossen, die er nun mit dem Staatsrat des Kantons Wallis und der betroffenen Gemeindebehörde in die Wege leiten wird.

Der Gemeinderat von Gondo-Zwischbergen hatte den Bundesrat schriftlich darum gebeten, ihn von der Durchführung der Volksabstimmung vom 26. November zu entbinden. Als Gründe führte er an, die Einwohner hätten das Dorf verlassen müssen und seien provisorisch in Simplon-Dorf und Brig untergebracht; viele befänden sich auf Wohnungssuche. Zudem sei die Gemeinde mit der Bewältigung der Folgen der Unwetterkatastrophe völlig ausgelastet, so dass eine reguläre Durchführung der Abstimmung nicht möglich sei.

Der Bundesrat zeigte zwar Verständnis für das Dispensationsgesuch, befand aber, die 150 Stimmberechtigten der am Fusse des Simplonpasses gelegenen Gemeinde müssten trotzdem Gelegenheit erhalten, am 26. November über die fünf eidgenössischen Vorlagen abzustimmen. Weil aber von vielen Stimmberechtigten der Aufenthaltsort seit der Evakuierung unbekannt ist und das provisorisch eingerichtete Gemeindebüro in Simplon-Dorf für ein Abstimmungslokal keinen Platz hat, sollen andere Massnahmen zum Tragen kommen.

Deshalb ersucht der Bundesrat die Regierung des Kantons Wallis, die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. November 2000 für die Stimmberechtigten von Gondo-Zwischbergen auf brieflichem Wege zu gewährleisten. Dies bedingt unter anderem einen (Medien-)Aufruf an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich unter Angabe ihres gegenwärtigen Aufenthaltsortes bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Der Bundesrat dankt den Behörden des Kantons Wallis und der Gemeinde Gondo-Zwischbergen dafür, dass diese aktiv mithelfen, den schwer geprüften Bürgerinnen und Bürgern wenigstens die Ausübung ihrer politischen Rechte zu gewährleisten.

 

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information

Bern, 2. November 2000

 

Für Rückfragen:

Hans-Urs Wili,

Bundeskanzlei,

Sektion Politische Rechte

Tel. 031 / 322 37 49