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Erster Bericht der Schweizerischen Regierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Bern, 01. November 2000

Pressemitteilung

Erster Bericht der Schweizerischen Regierung zur Umsetzung des
Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Der Bundesrat hat den Ersten Bericht der Schweiz zur Umsetzung der
UNO-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Dieser gibt Auskunft über die
rechtliche und tatsächliche Situation der rund 1.4 Mio. Kinder in der
Schweiz. Der Bericht wird dem UNO-Kinderrechtskomitee übermittelt.

Die Schweiz ist im Jahr 1997 der Kinderrechtskonvention beigetreten. Die
Konvention beinhaltet Rechte und Schutzbestimmungen für Kinder bis 18 Jahre.
Diese Bestimmungen bekräftigen einerseits geltende Menschenrechte unter
besonderer Berücksichtigung der Situation der Kinder. Mit seinen
Schutzbestimmungen will die Konvention auf der anderen Seite den besonderen
Bedürfnissen des Kindes Rechnung tragen.

Der Erste Bericht der Schweiz enthält Ausführungen und Informationen u.a.
zur Gleichbehandlung von Mädchen und Knaben, zum Anhörungsrecht von Kindern
in Scheidungsverfahren, zur Familienzusammmenführung, zu den
Kinderbetreuungsdiensten, zur Religionsfreiheit, zum Schutz vor sexuellem
Missbrauch, zum Recht auf Gesundheit und auf einen angemessenen
Lebensstandard, zur Bildung, zu den Rechten von Minderheitenkindern, zur
Freizeit, zum Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und zum
Jugendstrafrecht.

Der Bericht kann demnächst eingesehen werden unter:
deutsche Version: http://www.eda.admin.ch/sub_dipl/g/home/info/trdisc.html
französische Version:
http://www.eda.admin.ch/sub_dipl/f/home/info/trdisc.html
Die italienische Version folgt innert kurzer Zeit nach
(http://www.eda.admin.ch/sub_dipl/i/home/info/trdisc.html)

Weitere Auskünfte:
EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres
Völkerrecht, Tel.: 031 / 322 35 25

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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