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Bilaterale II Schweiz - EU: Zweite Verhandlungsrunde zur Zinsbesteuerung


MEDIENMITTEILUNG

Bilaterale II Schweiz - EU: Zweite Verhandlungsrunde zur Zinsbesteuerung

03. Sep 2002 (EFD) Die zweite Verhandlungsrunde zwischen Delegationen
der Europäischen Union (EU) und der Schweiz zur Zinsbesteuerung hat am
3. September 2002 in Brüssel stattgefunden. Im Vordergrund stand die
Diskussion über die Gleichwertigkeit zwischen dem automatischen
Informationsaustausch und anderen Massnahmen zur Sicherstellung einer
angemessenen Besteuerung von Zinszahlungen an natürliche Personen. Die
Schweiz bekräftigte ihre Bereitschaft, der EU unter gewissen
Voraussetzungen bei der Lösung dieses Problems mittels eines eigens zu
diesem Zwecke einzuführenden Steuerrückbehalts (sog. Zahlstellensteuer)
zu helfen und die Schweiz für Umgehungs-Transaktionen unattraktiv zu
machen. Diskutiert wurden auch weitere Punkte, die aus Sicht der EU
unter dem Aspekt der Äquivalenz in Betracht fallen könnten, wobei dazu
noch Meinungsunterschiede bestehen. Die Verhandlungen werden zu einem
noch festzulegenden Zeitpunkt weitergeführt.

Die zweite Verhandlungsrunde zwischen Delegationen der EU (Vorsitz:
Robert Verrue) und der Schweiz (Vorsitz: Prof. Robert Waldburger,
Delegierter für internationale Steuerverträge; Eidg. Steuerverwaltung)
hat am 3. September 2002 in Brüssel am Sitz der EU-Kommission
stattgefunden. Die Schweiz hat ihre von Beginn weg konstruktive Haltung
bekräftigt, und sich bereit erklärt, das Ihre zu tun, dass eine
allfällige EU-Regelung nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Zu
diesem Zweck bietet die Schweiz der EU die Einführung eines
Steuerrückbehalts auf Zinszahlungen an natürliche Personen mit Wohnsitz
in der EU an (vgl. Pressemitteilung und Rohstoff vom 18. Juni 2002;
www.efd.admin.ch). Dies unter den stets genannten Voraussetzungen, dass
die EU das geplante System einführt, und dass Umgehungen über andere
Finanzplätze durch den Einbezug der assoziierten Territorien, der von
der EU genannten Drittstaaten sowie weiterer wichtiger Finanzzentren
verhindert werden. Waldburger gab der Schweizer Haltung Ausdruck, wonach
im Rahmen eines koordinierten Vorgehens und eines ausgewogenen
Gesamtresultats alle zehn Verhandlungsdossiers der "Bilateralen II ",
also auch die Zinsbesteuerung, rasch vorangetrieben werden können.

Gleichwertigkeit des Schweizer Lösungsansatzes

Im Zentrum des Treffens stand die Diskussion über die Gleichwertigkeit
des Schweizer Lösungsansatzes mit der Lösung, welche die EU für das
eigene Gebiet vorsieht. Die Gespräche haben Klärungen einzelner Punkte,
jedoch noch keine abschliessende Einigung gebracht. Die Schweizer
Delegation vertrat die Auffassung, dass ihr auf dem
Quellensteuer-Konzept basierender Lösungsansatz eines Steuerrückbehalts
zugunsten der EU bzw. ihrer Mitgliedstaaten die angestrebte Sicherung
von Steuersubstrat mindestens ebenso effizient verwirklichen kann.
Details des Konzepts müssten bis zur allfälligen Staatsvertrags-Reife
noch weiter verfeinert werden. Diskutiert wurden auch weitere Punkte,
die unter dem Aspekt der Äquivalenz in Betracht fallen könnten. So die
genauer zu analysierende Möglichkeit, wonach ausländische Bankkunden
selber zwischen dem Steuerrückbehalt und einer Meldung an die
Steuerbehörden ihres Landes wählen könnten. Die Schweiz erläuterte
ferner die im unterzeichneten, jedoch noch nicht ratifizierten
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vereinbarte Lösung, wonach
ein gezielter Informationsaustausch auf Verlangen (nicht zu verwechseln
mit dem automatischen Informationsaustausch) in Fällen von Steuerbetrug
möglich ist. Die Schweiz ist bereit zu prüfen, ob vergleichbare
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und weiteren
EU-Mitgliedstaaten die Zinsbesteuerung verbessern könnten. Unabhängig
von den Verhandlungen mit der EU-Kommission sind entsprechende
Verhandlungen mit einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bereits im Gang.
Auch wenn noch Meinungsunterschiede bezüglich der Gleichwertigkeit
bestehen, kann festgehalten werden, dass die Offerte der Schweiz
signifikant zum Ziel der Verhinderung von Umgehungsgeschäften einer
möglichen EU-Lösung beitragen würde.

Diskutiert wurde sodann der Stand der Verhandlungen der EU mit weiteren
Drittstaaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage der
Kooperationsbereitschaft der USA. Die Schweiz wird die diesbezüglichen
Entwicklungen aufmerksam weiterverfolgen. Die schweizerische Delegation
hat im weiteren erneut ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht,
dass die EU mit anderen wichtigen Finanzzentren, insbesondere in Asien,
keine vergleichbaren Verhandlungen führt.

Die Verhandlungen werden in Bern weitergeführt werden; ein Datum wurde
noch nicht vereinbart.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch